Vertretungsreserve und flexible Mittel für Vertretungsunterricht


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Durch die Sparpolitik des Landes NRW hat man vor einigen Jahren Formen der befristeten Einstellung gesucht und gefunden. Man wollte keine Lehrer auf Dauerarbeitsplätzen mit lebenslanger Beschäftigung haben, weil man berechnet hatte, dass die Schülerzahl in einigen Jahren wieder sinken würde. Für Lehrer mit Pensionsanspruch müsste man dann lebenslang bezahlen. Stattdessen entwickelte man die „Untertunnelungsstrategie“, die bis zum Jahre 2003 dauern sollte. Man hatte ausgerechnet, dass zu diesem Zeitpunkt die Zahl der derzeit beschäftigten Lehrkräfte wieder ausreichen würde, um die dann deutlich kleinere Schülerzahl unterrichten zu können.

Wie bei vielen anderen Dingen verkalkulierte man sich; hier die Entwicklung: Fähige Bewerber, die kein Dauereinstellungsangebot bekamen, wanderten in andere Berufe ab, Fachlehrer fehlten, die Zahl der vorzeitigen Pensionierungen stieg an, die Zahl der Teilzeitkräfte und der Mutterschutzvertretungen variierte ständig, die Unterrichtsbedingungen und demoskopischen Voraussagen änderten sich schnell. Zusätzlich erhöhte man die Pflichtstundenzahl und verordnete allen Lehrerinnen und Lehrern zwischen 30 und 50 Jahren eine zusätzliche „Vorgriffsstunde„, die sie später wieder zurückbekommen sollen.Trotzdem benötigt man immer noch eine größere Zahl von Pädagogen. Sie sollen den Unterrichtsausfall abdecken, der durch Krankheit und abwesende Lehrerinnen und Lehrer nicht zu vermeiden ist. Früher hatte man dafür eine „Stellenreserve“. Die wurde gestrichen und man stellte Lehrkräfte für einen bestimmten Zeitraum ein. Da diese keine Stelle auf Dauer bekommen, sondern nur das Geld dafür, nannte man dieses Modell „Geld statt Stellen„. Das Ministerium stellte zu diesem Zweck in den letzten Jahren jährlich 100 Mio. DM zur Verfügung. Die einzustellenden Lehrkräfte erhielten einen BAT-Vertrag mit einer Befristung. Die Bezahlung richtete sich nach der Schulform und dem Lehramt. Für die Primarstufe und Sekundarstufe I wurde im Normalfall BAT III (jetzt E11) bezahlt, für die Sekundarstufe II BAT IIa (jetzt E13). Im Laufe der Zeit entwickelte sich ein großes Durcheinander: Wenn jemand das Glück hatte, für einen Erziehungsurlaub und einen fest definierten Zeitraum einzuspringen, bekam er sogar die Ferien mitbezahlt. In anderen Fällen wurden die Verträge so geschickt ausgehandelt, dass die Ferien nicht bezahlt wurden. Da jedoch die Verteilung dieser Lehrkräfte organisatorische Probleme aufwarf, ließ man sich etwas Neues einfallen: Alle Schulen oder Schulämter bekamen zu Beginn des Schuljahres einen gewissen „Topf“ mit einer Stundenzahl, die durch solche Verträge abgedeckt werden konnte. Die Schulleitungen wurden angewiesen, möglichst „billige“ Vertretungen zu organisieren, möglichst sogar ohne BAT-Verträge.Hinweis: „Geld-statt-Stellen-Verträge“ gibt es seit 1.8.2006 nicht mehr. Sie wurden durch das Modell „Flexible Mittel für Vertretungsunterricht“ oder „Elternzeitvertretung“ ersetzt.




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Auf diese Weise kamen immer mehr Teilzeitkräfte für kurze Zeiten mit ganz unterschiedlichen Verträgen in die Schule. Die Qualität und Kontinuität des Unterrichts war für das Ministerium erst in zweiter Linie maßgebend. Aber alles half nichts. Es fanden sich nicht genügend Aushilfskräfte, die diesen Job von Ferien zu Ferien oder von Schwangerschaft zu Schwangerschaft machen wollten. So bot man ein zusätzliches Lockmittel an: Man entwickelte einen „Vertretungspool“ mit einem Punktesystem und versprach bei entsprechenden Vorleistungen eine Dauereinstellung. Bewerber, die in den früheren Jahren wegen ihrer Fächerkombination nicht in die Auswahl gekommen waren oder die ihre Prüfung lediglich mit 2,5 oder schlechter bestanden hatten, bekamen nun eine neue Chance, ihre Bewerbungssituation zu verbessern. Aber dann wurde die Dauereinstellung gestrichen; es gab nur noch befristete Verträge.

Punktesystem für Neueinstellungen!

Bewerber, die nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung mindestens 500 Unterrichtsstunden als Vertretungskräfte erteilt haben, werden zwei Ordnungsklassen höher eingestuft. Für jeweils weitere 350 Unterrichtsstunden verbessert man sich um weitere 2 Ordnungsklassen und und danach für 350 weitere nochmals um 2. Auf diese Weise kann man max. bis zu 8  Ordnungsgruppen hoch steigen, wenn man 1500 Unterrichtsstunden geleistet hat! Derartige Bewerber sind anderen vorzuziehen!

Beispiel:
Note 1. Staatsexamen: 2,4
Note 2. Staatsexamen: 2,1
Durchschnittswert: (24+21):2=2,25
dies entspricht der Ordnungsgruppe 22
Zusätzlich 1270 Stunden in befristeten Beschäftigungsverhältnissen abgeleistet und damit eine Verbesserung um 6 Ordnungsgruppen erreicht:
Ergebnis: Sie erhalten die Ordnungsgruppe 16.
Die 1500 Unterrichtsstunden erreicht man bei 21 WoStd. etwa in zwei Jahren.

           Geld oder Punkte?




Das ist eine wichtige Frage für die Einstellung nach einem vorherigen Arbeitsvertrag für Vertretungskräfte. Bereits bei Abschluss eines befristeten Vertrages für eine Erziehungsurlaubsvertretung oder für eine Krankheitsvertretung sollte man seine eigene Zielsetzung beachten. Wenn man mit der überwiegenden Stundenzahl in der Oberstufe eingesetzt ist, kann man einen E13-Vertrag bekommen, bei überwiegenden Einsatz in der Sek.I wird man nach E11 bezahlt. Für die Einstellung hinterher hat das eine große Bedeutung, weil man nur für diejenige  Stufe Punkte bekommt, für die man ein Einstellungsangebot erhält. Da das Land NRW zur Zeit nämlich überwiegend Lehrer mit Sek.I-Verträgen einstellt, sind alle Punkte aus Vorarbeiten in der Sek.II hinfällig. Unter diesen Umständen ist es manchmal besser, statt mehr Geld in E13 zu verdienen lieber mit E11 zufrieden zu sein, aber dafür die Punkte einzusetzen.

Gute Nachrichten für Vertretungskräfte:
Schulferien werden bei befristeten Verträgen bezahlt!

Jahrelang hatte die Landesregierung NRW hat einen Spartrick entdeckt: Sie schickte zum Schuljahresende befristet eingestellte Lehrer in die Arbeitslosigkeit, um nach den Ferien wieder kräftig einzustellen. Das ist zunächst durch einen Erlass des Ministeriums vom 12.6.2007 (Az. 214 -1.14.07 – 1318) geändert worden. In einem Schreiben an die Bezirksregierung Köln hatte das Ministerium das Vertretungskonzept bemängelt, weil beim Abschluss von befristeten Verträgen regelmäßig die Sommerferien ausgeklammert wurden.
In einem weiteren Erlass vom 22.5.2009 hat das MSW geregelt, dass tarifbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer, deren Arbeitsverhältnis lediglich bis zu den Sommerferien befristet ist, bis zum letzten Ferientag vergütet werden.

Aber auch das Verfahren „Geld statt Stellen“ reichte nicht aus. Schließlich verfiel man auf die Idee, mit einem neuen Modell „Geld aus Stellen“ auch schulfremde Arbeitskräfte anzuheuern, die in den Schulen Arbeit finden könnten, um den Fachlehrermangel, der inzwischen immer größer wurde, zu mildern. Ob Informatiker, Designer, Künstler, Journalisten, Bibliothekare oder Studenten – alle wurden angeworben und sollten als Hilfskräfte mit oder ohne BAT-Vertrag aushelfen. Da auch hierbei die Befristung bestehen blieb, erwies sich dieses Verfahren als sehr dürftig. Es wurde nur von wenigen als Arbeitsmöglichkeit angenommen. Trotzdem gehen die Bestrebungen zum Ausbau dieses Modells immer weiter. Inzwischen gibt es sogar die Möglichkeit für Tischler, Metzger oder Elektriker, in der Schule zu unterrichten. Sie müssen nur eine abgeschlossene Fachausbildung haben.
Die Schulen im Modellversuch „Selbstständige Schulen“ haben einen jährlichen Betrag als Planungsbudget für „Geld statt Stellen“ zur Verfügung.

Die Höhe dieses ganzjährigen Planungsbudgets berechnet sich zur Zeit nach der Formel:
Y (Anzahl der Lehrerstellen) x Z Unterrichtsstunden x 21 EUR Mehrarbeitsvergütung

Beispiel für eine Schule mit 40 Lehrerstellen: 40 x 12 x 21 EUR = 10.080 EUR.
Diese Mittel sollen eingesetzt werden, um den durch Abwesenheit von Lehrkräften entstehenden Unterrichtsausfall zu vermeiden (siehe Runderlass des MSWF – BASS 11-11 Nr. 2.2).
Das für Vertretungsunterricht nicht verbrauchte Planungsbudget (Personalmittel) wird zum Ende des Haushaltsjahres (Anfang Dezember) in Sachmittel umgewandelt und der Schule überwiesen. Die Schule kann diese Gelder für andere Zwecke verwenden und ins nächste Haushaltsjahr übertragen. Auch das erfordert die vorherige Feststellung der Schulleiterin oder des Schulleiters, dass der Unterricht nach der Stundentafel mit den vorhandenen Lehrerstellen erteilt werden kann.

Für die Grundschulen entwickelte sich gleichzeitig eine andere Variante: der Vertretungspool. Um den Unterrichtsausfall auch kurzfristig so gering wie möglich zu halten wurde er im Oktober 1999 in der Grundschule eingeführt. Ab Dezember 2000 haben sich dann die Vertragsbedingungen wesentlich verbessert. Der Pool war ursprünglich für die kurzfristigen Ausfälle gedacht. Hierzu stellte man Lehrkräfte mit 3/4-Verträgen ein, die einem Schulamt zugewiesen wurden, das den Einsatz an Grundschulen, die einen plötzlichen Ausfall hatten, regelte. Dieser erfolgte immer nur kurzzeitig, manchmal jedoch auch für einige Wochen. Der längerfristige Vertretungsbedarf wurde weiterhin aus dem Programm „Geld statt Stellen“ gedeckt. Inzwischen entwickelte sich das Modell jedoch so, dass durchaus ein längerer Vertretungsbedarf auf diese Weise gedeckt werden konnte. Deshalb hat man im April 2006 den Vertretungspool in „Schulübergreifende Vertretungsreserve“ umbenannt. Das ist jetzt die gängige Sprachregelung.
Um schnell Unterrichtsausfall z.B. wegen Erkrankung einer Lehrperson beheben zu können, wurde nach dem Vertretungspool Grundschule auch ein Vertretungspool für die Sek. I eingerichtet.
Beide Einstellungsmöglichkeiten unterscheiden sich wie folgt:

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Vertretungsreserve für die Primarstufe

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über die Schulämter.

  • Die Einstellung erfolgt befristet im Angestelltenverhältnis für maximal zwei Jahre. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie weiter am Lehrereinstellungsverfahren (Listen- und Ausschreibungsverfahren) teilnehmen. Die Annahme eines Vertretungsangebotes verhindert kein ggf. später mögliches Festeinstellungsangebot. Eine automatische Übernahme in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach Ablauf der Zeit im Vertretungspool erfolgt nicht.
  • Die im Vertretungspool geleistete Beschäftigungszeit wird bei Vorlage des Arbeitsvertrages wie bei sonstigen befristeten Beschäftigungsverhältnissen (Geld statt Stellen, Elternzeitvertretung) eignungserhöhend auf die Ordnungsgruppe angerechnet.
  • Der Wechsel aus einem befristeten Beschäftigungsverhältnis in den Vertretungspool ist möglich, der vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungspool in ein anderes befristetes Beschäftigungsverhältnis jedoch nicht.
  • Der Wechsel aus einem befristeten Beschäftigungsverhältnis (Geld statt Stellen, Elternzeitvertretung) in den Vertretungspool ist möglich, der vorzeitige Wechsel aus dem Vertretungspool in ein anderes befristetes Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich jedoch nicht.
  • Sie werden einem gewünschten Schulamtsbereich zugeordnet und sind dann dort für maximal zwei Jahre als „Springer“ tätig.
  • Der Umfang der Beschäftigung erfolgt im Rahmen der normalen Pflichtstundenzahl (Teilzeitbeschäftigung ist möglich).
  • Die Vergütung erfolgt nach Vergütungsgruppe E 11.
  • Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist ebenso wie eine Befreiung von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung nicht möglich.
  • Die Ablehnung eines Einstellungsangebotes für den Vertretungspool Primarstufe führt ebenso wie bei einem Festeinstellungsangebot nicht zu einer Sperre für das Listenverfahren. Allerdings wird Ihnen innerhalb eines Einstellungsverfahrens kein erneutes Angebot für den Vertretungspool erteilt.

Vertretungsreserve für die Sekundarstufe

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich mit dem  LID 110 mit der Seite LID 110-Liste.

  • Die Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie sich auch für das Listenverfahren bewerben, ein Ausschluss des Listenverfahrens ist nicht möglich.
  • Eine Beschränkung der Bewerbung für den Vertretungspool auf einzelne Schulformen ist ebenfalls nicht möglich.
  • Alle Angebote für den Vertretungspool sind so genannte „Service-Angebote“, d.h. eine Absage führt nicht zu einer Sperre.
  • Bei Annahme einer Stelle im Vertretungspool ist aufgrund der Übernahmegarantie eine weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren (Listen- und Ausschreibungsverfahren) nicht möglich.
  • Umfang: volle Pflichtstundenzahl, Teilzeit bis zur Hälfte der Pflichtstundenzahl möglich. Die Pflichtstundenzahl richtet sich nach der Schulform.
  • Die arbeitsvertraglich vereinbarte Pflichtstundenzahl muss im Halbjahresdurchschnitt erbracht werden.
  • Für regelmäßige Dienstgänge oder Dienstreisen wird eine Pauschale gewährt.

Sie werden als „Springer“ für zwei Jahre i.d.R. innerhalb einer Schulform an mehreren Schulen eingesetzt und vertreten meist kurzfristigen Unterrichtsausfall. Für die Schulformen Haupt- und Sonderschule erfolgt der Einsatz innerhalb des Schulamtsbezirks, koordiniert durch das zuständige Schulamt. Im Bereich der Realschule, Gesamtschule und des Gymnasiums wird Ihnen eine Stammschule als ständige Anlaufstelle zugewiesen. Mit der Einstellung in den Vertretungspool erhalten Sie einen auf zwei Jahre befristeten Angestelltenvertrag.

Eingruppierung während der zwei Jahre im  Vertretungspool:
Haupt-, Real- und Gesamtschulen: E11
Gymnasium: E13 (nur Personen mit kombiniertem Lehramt Sek. I und II möglich)
Sonderschule: Lehramt an Sonderschulen oder Lehramt für Sonderpädagogik: E13,
Lehramt Sek. I: E11

Die Übernahmegarantie wurde im Juli 2003  gestrichen und durch eine Neuregelung ersetzt, dass Vertretungspoollehrkräfte nur noch befristet für 2 Jahre eingestellt wurden.
Vertretungspool-Lehrkräfte mussten sich also nach 2 Jahren wieder im normalen Einstellungsverfahren bewerben. Diese Regelung war sehr ungerecht, denn die Kolleginnen und Kollegen, die sich als „Springer“ meldeten, hatten einen schwierigen Job und hätten es verdient besser behandelt zu werden.

Die rechtliche Grundlage dieses Verfahrens war der Erlass des MSWF vom 24.08.2001.
Die Bezahlung ist eigentlich ungerecht. Wird jemand mit gleichem Lehramt im Vertretungspool des Gymnasiums eingesetzt, erhält er die Einstufung in den höheren Dienst, bei Gesamtschulen oder Hauptschulen nur die niedrigere Einstufung.

Für Einstellungen ab 1.2.2018 und das folgende Schuljahr gilt der Einstellungserlass vom 24.12. 2017.

Der bisherige Vertretungspool für Grundschulen wurde ab 1.8.2006 in eine schulübergreifende Vertretungsreserve für Grundschulen bei den Schulämtern umgewandelt. Das bedeutet eine Verbesserung der Einstellungsbedingungen:

  • Die Stellen werden im Ausschreibungsverfahren durch die Schulämter vergeben. Sie werden unter www.leo.nrw.de veröffentlicht. Alle Bewerber müssen sich bei der Bezirksregierung und dem ausschreibenden Schulamt bewerben.
  • Es können nur ausgebildete Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung für die Grundschule teilnehmen; Bewerbungen von Lehrkräften, die bereits beschäftigt sind, sind nicht zulässig.
  • Als Vertretungslehrkräfte müssen sie damit rechnen, an verschiedenen Grundschulen eingesetzt zu werden. Über die Einsatzdauer entscheidet das Schulamt.
  • Die Einstellung erfolgt mit voller Pflichtstundenzahl; es besteht die Möglichkeit Teilzeitbeschäftigung zu beantragen.
  • Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen wird die Lehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt (A12), sonst erhält sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Angestellte (E11).

Alternative: Wenn Sie einen Vertretungsjob suchen, gibt es natürlich auch die Möglichkeit, mit einer Erziehungsurlaubsvertretung einzusteigen. Diese „EZU-Verträge“ (oder jetzt: Elternzeit-Verträge) sind immer an Personen gebunden. Das heißt, wenn an einer Schule jemand durch eine Schwangerschaft und nachfolgende Elternzeit ausfällt, kann diese Stelle für den Zeitraum der Elternzeit von einer Vertretungskraft besetzt werden. Damit werden auch alle Ferienzeiten bezahlt, die in diesen Zeitraum fallen. Das ist besser als bei den Verträgen nach „Geld statt Stellen“, bei denen die Ferien nicht bezahlt werden.
Es lohnt sich also, in den Schulen anzurufen und nach solchen Vertretungen zu fragen.

Gute Chance: Falls Sie Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulenund Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst im Angestelltenverhältnis E11; nach der Weiterqualifizierung können Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da im Augenblick keine Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit, in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen.

Im Gegensatz zur schulübergreifenden Vertretungsreserve gibt es seit drei Jahren auch wieder eine schulinterne Vertretungsreserve. Diese wird daraus gebildet, dass jede Schule zu einem gewissen Prozentsatz überbesetzt wird. Für das Schuljahr 2013/2014 steht beispielsweise wieder zur Vermeidung von Unterrichtsausfall in den Grundschulen  eine schulübergreifende Vertretungsreserve  bei den Schulämtern im Volumen von landesweit 900 Stellen zur Verfügung (siehe BASS 11-11 Nr. 6).

Zur aktuellen Berichterstattung über die Flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht erklärt Schulministerin Sylvia Löhrmann: „Auch das Schulministerium muss seinen Beitrag zur Erreichung der Sparziele der Landesregierung leisten. Im Jahr 2013 hat das Schulministerium Globale Minderausgaben von knapp 60 Millionen Euro zu erwirtschaften. In dem durch Personalausgaben dominierten Schulhaushalt kann dieser Betrag nicht ausschließlich im Bereich der Sachausgaben und Förderprogramme erbracht werden. Dies habe ich bei Einbringung des Haushaltes im Schulausschuss auch deutlich gemacht. Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind unvermeidlich. Die Kürzung der Flexiblen Mittel ist natürlich schmerzhaft, aber damit wird eine Sperrung von 500 Lehrerjahresstellen vermieden. Die Möglichkeiten von Dauereinstellungen in den Schuldienst bleiben in vollem Umfang erhalten. Sollten sich im Verlauf des Jahres finanzielle Spielräume bei den Sachausgaben und Förderprogrammen ergeben, kann gegebenenfalls ein Teil der Sperrung der Flexiblen Mittel wieder aufgehoben werden. Ungeachtet der notwendigen Einsparungen stehen für 2013 nach wie vor insgesamt beträchtliche Mittel für Vertretungszwecke zur Verfügung. Im Einzelnen sind zu nennen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall, 900 Stellen Vertretungsreserve für die Grundschule und auch 25 Millionen Euro Flexible Mittel.“

Mitteilung des Schulministeriums zu flexiblen Mitteln für den Vertretungsunterricht :

Die vorläufige Sperrung der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht wird teilweise wieder aufgehoben. Damit stehen den Schulen im laufenden Kalenderjahr 2013 insgesamt rund 34 Millionen Euro zur Verfügung, um kurzfristigen Unterrichtsausfall zu vermeiden. Das sind 9,5 Millionen Euro mehr als ursprünglich vorgesehen. Schulministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Die Sperrung war eine vorläufige Maßnahme. Jetzt haben sich bei den Sachausgaben und Förderprogrammen finanzielle Spielräume ergeben. Damit können wir einen Teil der gesperrten Flexiblen Mittel wieder freigeben. Das zeigt: Die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist der Landesregierung ein zentrales Anliegen.“

Hintergrund: Zur Haushaltskonsolidierung hat das Schulministerium im Haushaltsjahr 2013 eine globale Minderausgabe von 60 Millionen Euro zu erwirtschaften. Dieses Ziel wurde durch Einsparungen bei den Sachausgaben und Förderprogrammen sowie durch eine vorläufige Sperrung eines Teils der Flexiblen Mittel (25 von 50 Millionen Euro) für den Vertretungsunterricht erreicht. Durch diese Maßnahme wurde die Sperrung von 500 Lehrerjahresstellen vermieden. Die Möglichkeiten von Dauereinstellungen in den Schuldienst bleiben in vollem Umfang erhalten.

Auch über die Flexiblen Mittel hinaus stehen den Schulen in Nordrhein-Westfalen beträchtliche Mittel für Vertretungszwecke zur Verfügung. Im Einzelnen sind zu nennen 4.000 Stellen gegen Unterrichtsausfall und 900 Stellen Vertretungsreserve für die Grundschule. Das gilt auch für das Jahr 2016.

Als Flexible Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 wieder mehr als 53 Mill. Euro zur Verfügung.

Nach Mitteilung der Schulministerin vom 12.12.2016 stehen für das Haushaltsjahr 2017 vorbehaltlich der Freigabe der Haushaltsmittel 60,1 Mill. Euro zur Verfügung.

Die Vergleichstabelle konnte nicht ausgegeben werden.

Mehrfach befristete Arbeitsverträge sind zulässig

Am 26.1.2012 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass befristete Arbeitsverträge mehrfach verlängert werden können. Bisher war man immer davon ausgegangen, dass bei dreimaliger Verlängerung eines unbefristeten Vertrages daraus ein so genannter „Kettenvertrag“ entsteht, der dann zu einem unbefristeten Vertrag führt. Das wurde von den Arbeitsgerichten auch so gesehen, weil man nämlich bei dauernder Verlängerung annehmen konnte, dass der Arbeitgeber nicht nur temporären Bedarf an Vertretungslehrern hatte, sondern längerfristigen Bedarf.
Das hat sich leider durch das Urteil des EuGH geändert. Man gesteht dem Arbeitgeber zu, mehrere befristete Verträge in beliebiger Zahl hintereinander abzuschließen, wenn für jeden einzelnen ein Befristungsgrund vorliegt. Diese Möglichkeit wird inzwischen von den Bezirksregierungen fleißig genutzt. Eigentlich ist das ziemlich unverschämt, denn auf diese Weise werden Dauerarbeitsverträge umgangen, Ferien werden nicht bezahlt und billige Tarifverträge abgeschlossen.

Achtung! Die Vertretungsreserve ist an den Schulen auch wirklich für Vertretung zu nutzen und darf nicht für andere Aufgaben missbraucht werden. Die Stunden dienen nämlich nicht zur Erfüllung der Stundentafel – auch nicht an unterbesetzten Schulen!
Die Schulen sollten durch Konferenzbeschlüsse sicherstellen, dass die Vertretungsreserve auch ausschließlich für Vertretungszwecke genutzt wird, damit die Zahl der Vertretungsstunden gesenkt wird. Das Problem der Mehrarbeit ist nämlich durch diese 2%ige Vertretungsreserve keineswegs gelöst.

Wenn auch im Schuljahr 2008/09 eine Vertretungsreserve von 2,5% zur Verfügung steht, so sollten die Lehrerkonferenzen unbedingt durch entsprechende Beschlüsse dafür sorgen, dass die Vertretungsreserve zu einer Entlastung bei Mehrarbeit führt.

Im Eckdatenerlass für das Schuljahr 2010/2011 wird erneut bekräftigt, dass die „Stellen gegen Unterrichtsausfall und für individuelle Förderung“ zusätzlich zugewiesen sind und nicht für die Erfüllung der Stundentafel eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen sind nur zugelassen, wenn eine Schulform bezirksweit unterbesetzt ist. Diese Ausnahmesituation gilt laut Auskunft des MSW für Gesamtschulen in keinem Regierungsbezirk.
Für die Verwendung der Stellenanteile in den Schulen gibt es im Erlass eine entsprechende Erläuterung. Die Stellenreservestunden sind danach gezielt für Vertretungsaufgaben und individuelle Förderung einzuplanen. „Die Einplanung von Stellenreservestunden darf grundsätzlich nicht für den Unterrichtsbedarf der Stundentafeln erfolgen. Diese Stunden sind gezielt für Vertretungsaufgaben und individuelle Förderung einzusetzen.“
Vertretungsunterricht:
Das Ministerium hat unter dem Namen VERENA (= Vertretungseinstellung nach Angebot) eine eigene Webseite mit den derzeit offenen Vertretungsstellen eröffnet. Schauen Sie unbedingt dort nach! Es ist das gesamte Vertretungsangebot von NRW samt Vertretungsreserve Grundschule darin enthalten.

Chance für Vertretungsunterricht:
Schon seit 2008 erhalten Lehrkräfte bei ihrer Bewerbung um ein Dauerbeschäftigungsverhältnis im Internet unter www.leo.nrw.de die Möglichkeit, ihre Bereitschaft für Vertretungsunterricht in bestimmten Regionen zu erklären. Die Bezirksregierungen erfasst diese Bewerberinnen und Bewerber in einer Liste und sendet diese  den Schulen auf Wunsch zu. Damit haben die  Schulen die Möglichkeit, aktiv auf Bewerberinnen und Bewerber zuzugehen, die sich für den Vertretungsunterricht in einem bestimmten Kreis oder einer kreisfreien Stadt interessieren. Die Listen werden stets aktualisiert. So werden den Schulen zum Beispiel bestehende Vertretungsverträge der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber mit der entsprechenden Stundenzahl und dem Ende der befristeten Beschäftigung angezeigt, soweit diese den Einstellungsbüros der Bezirksregierungen vorliegen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten sollten sich also im Rahmen der Bewerbung um eine Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis auch für Vertretungstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Die Vertretungstätigkeit hat neben dem Sammeln von Berufserfahrung außerdem den Vorteil, dass sich die Einstellungschancen für ein Dauerbeschäftigungsverhältnis durch die Verbesserung der Ordnungsgruppe erheblich erhöhen, wenn die Vertretungslehrkräfte ihren Arbeitsvertrag der Bezirksregierung zur Bonifizierung vorlegen.

Wenn Sie sich für eine Vertretungsstelle interessieren, sollten Sie sich unbedingt auch meine Webseite Vertretungslehrer und Vertretungsunterricht anschauen. Dort finden Sie weitere Tipps für die Auswahl eines Angebotes und  Ihren Unterrichtseinsatz!

Hinweis für Vertretungslehrer:
Sie sollten durchaus den Wechsel in ein anderes Bundesland ins Auge fassen, wennes Ihnen ernsthaft um einen Job mit Zukunft geht. Da Nordrhein-Westfalen zurZeit nur mit A12 und befristeten Verträgen einstellt, andere Bundesländer abermit A 13Z und Beamtung mit einem Eintrittsalter bis 50,könnte sich das durchaus lohnen. Eine komplette Übersicht allerEinstellungsbedingungen in den anderen Bundesländern finden Sie beim DeutschenBildungsserver unter http://www.bildungsserver.deAuf der Seite Einstellungen in den Schuldienst habe ich außerdem alle Bildungsserver der einzelnen Bundesländer mit entsprechenden Links aufgelistet.

Thema/TitelInternet-Adresse
Der VBE hat eine Datenbank mit arbeitssuchenden Lehrerinnen und Lehrern, die Sie als Lehrer oder auch als Schule nutzen können.www.lehrereinstellung.de
Webseite des Schulministeriums NRW für Vertretungsunterrichtwww.verena.nrw.de
Lehrereinstellungen Online NRWwww.leo.nrw.de

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