Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer



Für Lehrerinnen und Lehrer ist der Gesundheitsschutz besonders wichtig, da sie einen besonders gefährdeten Arbeitsplatz haben. Das geht eindeutig daraus hervor, dass die Zahl der Frühpensionierungen im Lehrerbereich besonders hoch ist. Somit muss der Lehrerberuf neben den Pflegeberufen in Krankenhäusern und den Sozialberufen ein berufsspezifisches erhöhtes Erschöpfungs- und Krankheitsrisiko mit sich bringen. Das gehäufte Auftreten von bestimmten Gesundheitsstörungen muss durch spezielle berufsbezogene Faktoren verursacht werden.

In NRW gibt es seit mehreren Jahren einen arbeitsmedizinischen Dienst. Durch die Zugriffsmöglichkeiten auf den BAD ergeben sich für Lehrerinnen und Lehrer völlig neue Möglichkeiten.
Zunächst eine kurze Information:Die BAD GmbH ist der führende Anbieter im Bereich der Arbeitsmedizin und besitzt eine bedeutende Marktstellung im Bereich der Sicherheitstechnik. Das Bildungsministerium hat diesen Dienst unter Vertrag genommen, um die Lehrerinnen und Lehrer des Landes hinsichtlich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beraten. Das ist zunächst einmal sehr zu loben. Auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes bietet dieser Dienst für Lehrerinnen und Lehrer Hilfestellungen an, wenn sie ein arbeitsmedizinisches Problem haben.
Das können vielfältige Probleme sein, wie z.B.:

  • Schadstoffbelastung in der Schule,
  • Schimmelpilzbefall in Klassen, Fluren oder Kellerräumen,
  • Lärmbelastung in der Sporthalle, in der Lehrküche, im Musikraum oder im Technikraum,
  • Staub im Werkraum,
  • Dämpfe im Chemieraum
  • Milben in den Umkleideräumen
  • schlechtes Arbeitsklima,
  • schlechter Stundenplan,
  • Mobbing,
  • Allergien durch Staub und Schmutz,
  • erhöhtes Infektionsrisiko durch undichte Fenster und Zugluft,
  • unzureichender Nichtraucherschutz,
  • Schmerzen an den Augen durch ältere Monitore oder Computer,
  • keine geeigneten Sitz- und Arbeitsplätze,
  • schlechte Beleuchtung
  • gefährliche Geräte oder Arbeitsmaterialien,
  • Gefährdung durch gewaltbereite, aggressive und distanzlose Schüler
  • u.v.a.m.

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Es gibt ein hervorragendes Portal zum Mutterschutz, das das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreibt. Die Informationen sind von 2017 und 2018 und somit sehr aktuell, denn die Neuregelungen zum Mutterschutzgesetz sind  am 1.1.2018 verbindlich geworden, manche schon zum 1.6. 2017.

Sie finden dort Broschüren, Formblätter und Handlungsempfehlungen zum Download.
Sobald der Arbeitgeber von der Schwangeren erfährt, dass sie ein Kind erwarte, muss er sofort eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Als Arbeitgeber gelten für Lehrerinnen die Bezirksregierungen. Stellvertretend für diese müssen das die Schulleitungen machen. Dazu gibt es ein Formblatt des BAD. Weiterhin muss die Schulaufsicht sofort informiert werden, die wiederum gehalten ist, sofort per Fax einen Untersuchungsauftrag an den BAD zu senden. Dieser lädt dann die Lehrerin zur arbeitsmedizinischen Beratung ein. Bei angestellten Lehrerinnen muss auch das Staatliche Amt für Arbeitsschutz informiert werden. Da gerade in Schulen viele Infektionsgefährdungen gegeben sind, muss die Lehrerin unter Umständen bis zum Vorliegen des Befundes des BAD und der Feststellung des Immunstatus vom Unterricht freigestellt werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens werden die Lehrerinnen gebeten, telefonisch mit dem BAD einen Termin zu vereinbaren. Die ausführliche Handlungsanweisung  vom Juni 2013 können Sie vom Bildungsportal des Schulministeriums herunterladen.
Im Juli 2013 hat die Landesanstalt für Arbeitsschutz eine neue 28-seitige Broschüre „Mutterschutz bei beruflichem Umgang mit Kindern“ herausgegeben, in die auch die neueste Bewertung hinsichtlich des Auftretens von Röteln aufgenommen worden worden ist.


Lehrerinnen und Lehrer können den arbeitsmedizinischen Dienst anrufen und sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen. Es gibt eine Hotline, die unterschiedlich genutzt wird. Die meisten Anfragen kommen von Grundschulen, die wenigsten von Gesamtschulen. Die Beratung ist individuell, unterliegt der Schweigepflicht und ist kostenlos. Die Hotline sollte in jeder Schule am schwarzen Brett verzeichnet sein, denn alle Schulen in NRW haben eine entsprechende Mitteilung bekommen. Wenn das bei Ihnen nicht der Fall ist, fragen Sie bei der Schulleitung nach, warum sie dies versäumt hat.
Hier die Hotline-Nummern des BAD. Es gibt für jeden Regierungsbezirk Stützpunkte mit Arbeitsmedizinern und Sicherheitstechnikern. Das Koordinationszentrum ist in Bonn, Regionale Niederlassungen existieren in allen größeren Städten NRWs. Hier die Adresse von Düsseldorf:

BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Zentrum Düsseldorf Flughafen Halle 4
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211-907070
Telefax: 0211-9070740
Hotline: 0228/40072-21
www.bad-gmbh.de
E-mail: bad-808@bad-gmbh.de






Alle Schulen in NRW haben ein Schreiben des BAD bekommen, in dem ihnen eine Beratung dieser Art angeboten wird. Jeder Lehrer kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit dort anfordern und sich beraten lassen. Interessant ist die Aufgabenbeschreibung dieses BAD: Er soll in die Schule kommen und die im Rahmen von Begehungen festgestellten Mängel beseitigen helfen, eine Einzelfallberatung organisieren und allgemeine Fortbildungsmaßnahmen dazu durchführen.
In vielen Schulen ist dieses Schreiben aber überhaupt nicht ausgehängt worden und die Schulleitungen haben in ihren Konferenzen gar nicht auf diese Möglichkeiten hingewiesen. Die Nachforschungen haben aber auch ergeben, dass das Interesse der Kollegien gar nicht so groß ist, diesen Dienst überhaupt in Anspruch zu nehmen. Daraus ist wiederum ersichtlich, wie wenig Bedeutung einem gesunden Arbeitsplatz beigemessen wird. In Schulen ist diese Einstellung ganz anders als in Industriebetrieben.
Inzwischen hat auch der BAD eine Checkliste für die Gefährdung eines Lehrerarbeitsplatzes erarbeitet und eine CD-ROM für alle Schulen hergestellt. Mehr als 1800 Checklisten von den Schulen wurden bereits ausgewertet. Leider ist der Bereich der psychosozialen Belastung unzureichend berücksichtigt worden. Dennoch ist bereits die Tendenzanalyse der Grundschul-Checklisten im Regierungsbezirk Düsseldorf zum Bereich Aggression höchst aufschlussreich:

  • An 24% der Grundschulen ist Aggressivität gegenüber Lehrkräften ein Problem.
  • An 37% der Grundschulen kommt es zu verbalen Drohungen oder Verleumdungen gegenüber Lehrkräften.
  • An 20% der Grundschulen kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen.
  • An 2,5% der Grundschulen wurden Lehrkräfte dabei so verletzt, dass ein Arztbesuch notwendig war.
  • An 52% der Grundschulen existieren aggressionspräventive Maßnahmen (z.B. Schüler-Schlichter-Modell).
  • An 87% der Grundschulen wird gegebenenfalls der schulpsychologische Dienst in Anspruch genommen.

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Allerdings ist der BAD auch keine Beratungsstelle für Schwerbehinderungen oder Stundenermäßigungen. Wer sich für die Aufgaben des arbeitsmedizinischen Dienstes in der Schule interessiert, sollte sich das folgende Diagramm anschauen, das die Stellung des BAD im Schulbetrieb verdeutlicht:

Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitgeber verpflichtet, dessen Vorgaben umzusetzen. In der Schule gibt es zwei Arbeitgeber: den Schulträger für das Gebäude, die Schüler und das städtische oder kommunale Personal. Die Lehrer werden vom Land bezahlt und von der Bezirksregierung eingestellt, also sind diese die Arbeitgeber der Lehrer. Allerdings nehmen die Schulleiter für den Schulträger, das Land und die Bezirksregierung auch Arbeitgeberfunktionen wahr; daher sind sie im Sinne dieses Gesetzes auch Arbeitgeber!

Über die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes wachen die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz (StAfA) – das sind die ehemaligen Gewerbeaufsichtsämter – und der Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV). Die Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz können bei Nichtbeachtung der Vorschriften Bußgelder verhängen!
Während die Schulträger einen eigenen arbeits-medizinischen Dienst haben, ist für die Lehrer nunmehr der BAD zuständig. Der BAD hat also eine ganz wichtige Funktion, weil er wirklich für die Lehrerinnen und Lehrer da ist.

Für die Gefährdungsbeurteilung von Lehrerarbeitsplätzen gibt es vom BAD eine Grundcheckliste aus dem Jahr 2011.

Der Bundesverband der Unfallkassen hat eine 60-seitige Broschüre zum Thema „Beurteilung der Gefährdung und Belastung von Lehrerarbeitsplätzen“ herausgegeben, die sehr informativ ist. Sie enthält unter anderem nicht nur eine Checkliste, mit der die Schulleiterin oder der Schulleiter die Lehrerarbeitsplätze beurteilen kann, sondern auch die Auflistung psycho-somatischer Belastungsfaktoren. Prüfen Sie gegebenenfalls auch einmal nach, ob Ihre Schulleitung von Ihrem Arbeitsplatz eine Gefährdungsanalyse gemacht hat! Das ist seine Aufgabe und er kann die Checklisten dafür verwenden Die sind leider nicht ganz vollständig, weil darin die psychosomatischen Belastungsfaktoren nicht abgefragt werden. Ich habe deshalb im Downloadbereich eine Checkliste für die Gefährdungsbeurteilung eines Lehrerarbeitsplatzes mit Berücksichtigung der psychosomatischen Belastung abgespeichert. Füllen Sie einmal ein solches Formular für sich und Ihren Arbeitsplatz aus und geben Sie dieses an Ihre Schulleitung weiter, damit sie sieht, unter welch schwierigen Bedingungen Sie arbeiten!

Sie können sich aber auch von der Schulleitung die Gefährdungsbeurteilung für Ihren eigenen Arbeitsplatz einmal zeigen lassen. Jede Schulleitung ist nämlich nach dem Arbeitsplatzschutzgesetz verpflichtet, für jede Lehrkraft eine solche Beurteilung durchzuführen und in bestimmten Abständen zu aktualisieren. Da dieses Gesetz bereits seit 1997 in Kraft ist, müssten für Sie bereits mehrere Aktualisierungen vorliegen.

15. 2. 2016 Erste Ergebnisse der Untersuchung  von psychischen Belastungen am Lehrerarbeitsplatz

Seit 2011 hat das Schulministerium begonnen, die psychische Belastung der Lehrerinnen und Lehrer in NRW zu untersuchen. Man nahm sich vor, diese bei allen 180 000 Lehrkräften an den 5600 öffentlichen Schulen des Landes zu ermitteln. Durchgeführt wurde das mit dem Copenhagen Psychosocial Questionnaire (COPSOQ). Das ist ein 14-seitiger Fragebogen, der weltweit als Standard zur Untersuchung der Arbeitsbedingungen an öffentlichen Schulen anerkannt ist. Er wurde allerdings nach Diskussion mit den Personalvertretungen um einige Aspekte erweitert, sodass die spezifischen Bereiche für die Lehrkräfte erfasst wurden, wie etwa:

  • Gemeinsame pädagogische Vorstellungen
  • Störungen im Unterricht und Aggression
  • Lärm und Stimmbelastung
  • Erholungsmöglichkeiten
  • Konflikte mit Eltern und Betrieben / Unterstützung durch Eltern und Betriebe
  • Ausstattung der Schule
  • Konferenzen und Besprechungen
  • Fachliche Unterstützung
  • Fragen zur Schulorganisation
  • Erleben von verbaler und körperlicher Gewalt

Die Fragebögen sind auf die einzelnen Schulformen abgestimmt. Wenn Sie Interesse haben, diesen Fragebogen einmal auszufüllen, dann können Sie die Online-Version des COPSOQ dazu benutzen. Sie bekommen anschließend eine Auswertung und Gegenüberstellung Ihrer Werte mit den Durchschnittswerten aller Beschäftigten in Deutschland.
Sie können allerdings auch die Durchschnittswerte der Lehrkräfte in NRW sehen, wenn Sie den Fragebogen für Ihre Schulform ausfüllen und online verschicken. Im Frühjahr 2016 wurde die Befragung im Regierungsbezirk Köln durchgeführt, danach in Arnsberg. In Düsseldorf und Münster geschah das bereits 2013 und in Detmold 2014.
Auf der Basis der drei Bezirke mit rund 40 000 Lehrkräften, die teilgenommen hatten, sind nun erste Ergebnisse von der Freiburger Forschungsgruppe veröffentlicht worden, die dieses Projekt betreut. Eine Zusammenfassung ist in SCHULE NRW 02/2016 zu lesen.
Als wichtige Ergebnisse haben sich natürlich die Burnout-Symptome herausgestellt, die bei den Lehrkräften überproportional vorhanden sind. Darüber hinaus sind es die deutlich höheren emotionalen Anforderungen, Lärm- und Stimmbelastungen sowie die Geringschätzung der eigenen Arbeit, die sich als belastende Faktoren bemerkbar machen.

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Was kann eigentlich eine Lehrerin oder ein Lehrer von seinem Arbeitgeber (= seiner Schulleitung) erwarten?

Das wird im Gesetzestext ziemlich deutlich:

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten

Das Arbeitsschutzgesetz weist im § 4 für die Schulleitung wichtige Grundsätze aus, die sie zu beachten hat:

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen;
    7.den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen;
  7. mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.

Entscheidend sind allerdings die §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes. In ihnen wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Schulleitung eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchzuführen hat, die sie auch schriftlich zu dokumentieren hat. Diese muss die Arbeitsbedingungen der einzelnen Lehrerin oder des einzelnen Lehrers berücksichtigen und die Maßnahmen enthalten, die zum Arbeitsschutz oder Gesundheitsschutz erforderlich sind.

Im Gesetzestext heißt es:

§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen

(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch

  1. die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
  2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
  3. die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und
    Anlagen sowie den Umgang damit,
  4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
  5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.

Nun sind gerade finanzschwache Gemeinden nicht in der Lage, ihre Schulgebäude in einwandfreiem Zustand zu halten, was eigentlich ihre Verpflichtung wäre. Das Land wiederum stellt den Kommunen nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Die Folge davon ist, dass vielerorts Eltern, Schüler und Fördervereine die Klassenräume in Eigenhilfe renovieren. Dadurch wird nicht nur das Engagement der Betroffenen missbraucht, sondern oft werden die Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt und es entstehen weitere Folgekosten.

Tipp:
Alle Schulen, die an der Befragung teilgenommen haben, bekommen von der Freiburger Forschungsstelle einen Bericht über die Ergebnisse.  Die Auswertung des Berichts soll dazu dienen, die schulspezifischen Belastungsschwerpunkte zu erkennen und zu verringern. Schauen Sie sich diesen Bericht genau an. Nehmen Sie sich zur Auswertung einen Pädagogischen Tag oder beantragen Sie bei der Schulaufsicht einen zusätzlichen Tag. Sie können auch externe Moderatoren anfordern und eine Fortbildungsveranstaltung daraus machen. Gelder stehen dafür zur Verfügung.

Die Bezirksregierung Münster hat einen 40-seitigen Ratgeber „Gewalt gegen Lehrkräfte – Wie reagieren? Wie vermeiden?“ erstellt. Es lohnt sich, diesen Ratgeber herunterzuladen. Er enthält viele praktikable Ratschläge. Sie finden ihn im Downloadbereich unter Gewalt.pdf. Hilfreich ist auch eine Broschüre, die die Bezirksregierung Detmold zusammen mit Förderschulen und der Unfallkasse erstellt hat. Sie trägt den Namen „Lehrerinnen und Lehrer in pädagogischen Grenzsituationen“ .
Es gibt aber seit Juli 2016 auch den Notfallordner, den Sie sich von der Webseite des Schulministeriums herunterladen können oder der bereits in Ihrer Schule vorhanden ist. Er enthält viele hilfreiche Handlungsempfehlungen für Krisensituationen.Wenn Sie wissen wollen, wie man ein Kollegium gesund erhalten kann, schauen Sie doch die Seite Gesundheitsmanagement an! Gestalten Sie auch mal eine Lehrerkonferenz zu einem solchen Thema! Es werden nämlich oft Lehrerkonferenzen mit Organisationsfragen verplempert statt wirklich wesentliche Probleme anzusprechen.

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ThemenbereichInternet-Adresse
Auf der Webseite des Ministeriums findet man alle wichtigen Erlasse und Grundlagen zum Gesundheitsschutz, die Adressen der BAD-Zentren, die Grundcheckliste und weitere spezielle Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung, Informationsmaterialien zu spezifischen Problemen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Lehrkräfte sowie Literaturhinweise für die Berufskollegs.www.schulministerium.nrw.de
Eine ausgezeichnete Broschüre zum Thema „Lehrergesundheit“ hat die DAK herausgebracht. Auf 262 Seiten dokumentiert die Schrift mit dem Titel „Lehrergesundheit – Baustein einer guten gesunden Schule“ alle Facetten der schulischen Gesundheitsförderung und zeigt Wege und Maßnahmen zur Verbesserung auf.
DAK Schriftenreihe W403-20061/02.06

www.dak.de

Handbuch Lehrergesundheit kostenlos zum Downloadhttp://www.handbuch-lehrergesundheit.de/downloads/Handbuch-Lehrergesundheit.pdf
Die Unfallkassen bieten vielseitige Medien zum Thema an.https://www.unfallkasse-nrw.de
Sehr gute Artikel zu den Themen „Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“, „Mobbing“ und „Stress am Arbeitsplatz und seine Folgen“www.ergo-online.de
Hervorragende Webseite zum Mutterschutz und zu arbeitsrechtlichen Fragen werdender Mütter mit allen Rechtsgrundlagenwww.arbeitsschutz.nrw.de
Kurzübersicht über die 50 häufigsten Krankheitenwww.lifeline.de/
Beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen werden in der Rubrik Gesundheit viele Themen der Gesundheitsförderung incl. Mobbing angeboten.www.bkk.de
In der Fachgruppe „Gesundheitspsychologie“ findet man viele Links zu speziellen Themen des Gesundheitsschutzes www.gesundheitspsychologie.net
Der BAD hält auch Broschüren bereit, wie z.B. „Lärm- eine Belastung an Schulen?“ Dazu eine CD-ROM mit Checklisten und allem notwendigen Informationsmaterialhttps://www.bad-gmbh.de/
Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Gesundheitsschutzes und Arbeitsschutzes in NRW. Außerdem ist eine Riesenauswahl von hilfreichen Broschüren vorhanden.https://www.unfallkasse-nrw.de/
Wenn Sie Interesse an einem Gesundheitsprojekt haben, das Sie an Ihrer Schule durchführen wollen, unterstützt Sie die Barmer Ersatzkasse. Sie können auch finanzielle Unterstützung bekommen.https://www.barmer.de/
Wer Lust hat, mal über den Tellerrand zu schauen und zu sehen, wie andere Bundesländer das machen, sollte sich die niedersächsische Webseite ansehen. Dort hat man ein Internetportal für den Arbeitsschutz und das Gesundheitsmanagement an Schulen und  Studienseminaren geschaffen, das interessante Ansätze aufzeigt.https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/startseite/

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