Einstellungen in den Schuldienst
Mit einem 6-Punkte-Programm wollte Schulministerin Barbara Sommer im Jahre 2009 den Lehrermangel in NRW beheben. Damals hatte das Bildungsministerium in NRW endlich begriffen, dass man mehr Lehrer braucht, um den Bildungsrückstand wieder wett zu machen.
Im August 2015 gab es 151.685 Lehrerstellen in NRW, wobei weniger als 1% der Stellen unbesetzt waren. Das war zwar neuer Rekord, aber immer noch nicht genug.Ehrlicherweise muss man aber sagen, dass sich Schulministerin Löhrmann sehr für eine Verbesserung eingesetzt hatte. So wutrden im Jahre 2015 über 9100 Lehrkräfte eingestellt – im Jahre 2016 noch einmal fast 8000. Die Schulministerin betonte, dass seit dem Schuljahr 2005/06 mehr als 70 000 Lehrkräfte eingestellt wurden.Allerdings waren im Mai 2017 noch 4300 Stellen unbesetzt. Nach dem Wahlsieg der CDU in NRW hat der voraussichtlich neue Ministerpräsident Laschet angekündigt, dass die neue schwarz-gelbe Koalition mehr Lehrer einstellen will. Außerdem sollen mehr Nicht-Akademiker an Berufskollegs eingesetzt werden können.NRW braucht in den nächsten Jahren dennoch mehr als 20 000 Lehrer, um die Lücken aus den bevorstehenden Pensionierungen und mangelhaft besetzten Stellen wieder zu schließen. Die Mangelfächer Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Latein und Informatik sind immer noch ein Problem. Dazu kommen natürlich noch viele Lehrkräfte, die Deutsch als Fremdsprache unterrichten, denn die Zahl der Flüchtlingskinder steigt ständig an. Es läuft immer noch das Einstellungsverfahren für solche Lehrkräfte, denn für diesen Zweck wurden wiederum zusätzliche Stellen eingerichtet.
Die Bertelsmann-Stiftung hat in einer neuen Studie im Juli 2017 einen Schüler-Boom für die Jahre bis 2025 vorausgesagt. Dafür fehlen deutschlandweit 35 000 Lehrkräfte. Das bezieht sich besonders auf die Grundschulen, weil die Geburtenzahlen wieder deutlich angestiegen sind. Dadurch, dass die CDU-FDP-Koalition die gymnasiale Schulzeit wieder auf 9 Jahre verlängern will, werden auch im Gymnasialbereich wieder mehr Lehrer fehlen.
Achtung: Einstellung von Lehrkräften für die Schulform Grundschule
Mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen oder dem Lehramt für die Sekundarstufe II können Sie sich zur Zeit auch auf Stellenausschreibungen an Grundschulen, auf Stellen der Sekundarstufe I, an Berufskollegs und an Förderschulen bewerben, wenn diese auch für andere Lehrämter geöffnet sind.
Bitte beachten Sie die folgenden laufbahnrechtlichen Besonderheiten:
Bewerbungen auf Ausschreibungen der Grundschulen:
Abhängig von der Ausschreibung erhalten Sie entweder ein Angebot für ein Dauerbeschäftigungsverhältnis oder ein befristetes Beschäftigungsverhältnis.
- Dauerbeschäftigungsverhältnis
Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich sein sollten, wird Ihnen ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an der Grundschule angeboten mit der Zusage, nach zwei Jahren ohne erneute Bewerbung ein Angebot zur Versetzung auf eine Stelle der Sekundarstufe II an einer Schule in der Nähe der Grundschule (Umkreis von 35 Kilometern) zu erhalten.
Die Einstellung erfolgt zunächst als Tarifbeschäftigte oder Tarifbeschäftigter gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 11; ab dem Zeitpunkt der Versetzung aus der Entgeltgruppe 13 T-VL oder, soweit die persönlichen Voraussetzungen für eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis vorliegen, aus der Besoldungsgruppe A 13 Landesbesoldungsordnung.
oder - Befristetes Beschäftigungsverhältnis
Sofern Sie im Auswahlgespräch erfolgreich sein sollten und Ihnen ein befristetes Beschäftigungsverhältnis gemäß dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in der Entgeltgruppe 11 in der Regel befristet zunächst für ein Jahr, mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr, angeboten. Während des befristeten Beschäftigungsverhältnisses besteht die Möglichkeit, weiterhin am Einstellungsverfahren für Stellen der Sekundarstufe II teilzunehmen. Die Tätigkeit wird bei der Berechnung der Ordnungsgruppe nach den geltenden Regelungen berücksichtigt und erhöht die Einstellungschancen im Einstellungsverfahren für Stellen der Sekundarstufe II.
Zu Beginn der Tätigkeit nehmen Sie an einer Qualifizierungsmaßnahme zur Grundschuldidaktik teil, um Ihnen damit den Einstieg an der Grundschule zu erleichtern.
Weitere Information finden Sie auf der Webseite https://www.schulministerium.nrw.de/
Die rot-grüne Landesregierung mit Schulministerin Sylvia Löhrmann hat für die Gemeinschaftsschule eine Klassenfrequenz von 23 Schülern versprochen und für die anderen Schulformen demnächst 25. Anscheinend wird das Versprechen schrittweise wahr gemacht, denn die Richtwerte für die Grundschule wurden für das Schuljahr 2015/16 auf 22,5 festgesetzt. Für die Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird die Absenkung von 28 auf 27 in den fünften und sechsten Klassen erreicht. Die durchschnittliche Klassengröße verringert sich somit langsam. Immerhin ein Anfang.
Der Lehrerbedarf erhöht sich damit stetig. Durch die Inklusion fehlen landesweit noch einmal 10 000 Lehrer, hat Professor Klemm errechnet.
Die Zahlen ändern sich jedoch dauernd und das Ministerium hat sich in den letzten Jahrzehnten immer wieder verrechnet, da die demographische Entwicklung nicht linear verläuft. Für das Schuljahr 2015/16 wurden z.B. über 7000 Kinder mehr für die Grundschulen aufgenommen als vorhergesehen. Das hängt auch mit den Zuwanderungen und Flüchtlingen zusammen, was vorher nicht bedacht wurde. Das bedingt einen weiteren Bedarf an Lehrern. Der soll durch zusätzliche Einstellungen gedeckt werden.
Hier die aktuellen Zahlen zur Lehrereinstellung:
18.4. 2018 Ministerin Gebauer stellt Werbe- und Image-Kampagne für Lehrer vor
Da seit 2011 keine neue Prognose für den Lehrerbedarf erstellt worden ist, hat die Ministerin im Zusammenhang mit der Werbekampagne eine neue Prognose bis zum Schuljahr 2039/40 erstellen lassen, die auch differenziert nach Fächern die voraussichtlichen Einstellungschancen aufzeigt. In den nächsten zehn Jahren wird man jedoch noch auf Seiteneinsteiger zugreifen müssen, da anders der Lehrerbedarf nicht gedeckt werden kann. Lesen Sie die Pressemitteilungen und vor allen Dingen das Faktenblatt zur Lehrerprognose.
1.2. 2018 Lehrermangel an Grundschulen verschärft sich
Nachdem die Bertelsmann-Stifftung in ihrer Studie einen Bedarf von 35 000 Grundschullehrerinnen und Grundschullehrern bis zum Jahre 2015 vorausgesagt sagt, sind auch wieder in NRW die Alarmglocken angeschlagen. Durch die hohe Zahl von Flüchtlingskindern, durch Inklusion und Geburtenanstiegwerden zusätzliche Lehrkräfte benötigt. Da in den Grundschulen bereits zum heutigen Tag 900 Stellen zu besetzen sind, aber am 1. Mai 2018 nur 500 junge Lehrerinnen und Lehrer aus den Vorbereitungsdienst kommen, kann die Versorgungslücke nicht geschlossen werden. Zum 1. November 2018 werden es voraussichtlich noch einmal 570 sein.
Der Lehrermangel an den Grundschulen wird so bleiben, wenn sich nicht mehr junge Leute zum Grundschulstudium entschließen. Es haben sich einfach zu viele für die Sekundarstufe II entschieden. So beenden z.B. zum 1. Mai 1933 Referendare für die Sekundarstufe II ihren Vorbereitungsdienst. Für die gibt es aber nur 480 freie Stellen.
22.11. 2017 Mehr als 18 Milliarden Euro für Schule und Bildung im Haushaltsentwurf 2018
Fast ein Viertel aller Ausgaben im Haushaltsjahr 2018 sollen für Schule und Bildung aufgewendet werden. Das ist ein gutes Zeichen, denn damit zeigt die Landesregierung, dass ihr diese beiden Bereiche wichtig sind. Der größte Posten sind natürlich die Personalausgaben. Folgende Schwerpunkte sind vorgesehen:
- 1283 zusätzliche Lehrerstellen
- 926 zusätzliche Stellen für die Inklusion
- 330 Stellen für muliprofessionelle Teams in der Sekundarstufe I
- 600 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Grundschule
- 250 zusätzliche Stellen an Berufskollegs
14.9.2016 2. Nachtragshaushalt 2016 mit 981 zusätzlichen Lehrerstellen
Insgesamt werden 300 zusätzliche Stellen für dieInklusion , 513 Stellen für multiprofessionelle Teams , 14 Stellen für die Schulpsychologie , 88 Stellen fürKommunale Integrationszentren sowie zehn Stellen für die Lehrerfortbildung bereitgestellt. Zusätzlich werden 56 Stellen für die Entlastung von Schulleitungen von Schulen mit Teilstandorten eingerichtet.
19.8.2016 Hervorragende Einstellungschancen für Nachwuchslehrkräfte
In ihrer Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt 2016/17 betonte Schulministerin Löhrmann, dass die Einstellungschancen für junge Lehrerinnen und Lehrer so gut sind wie seit 30 Jahren nicht mehr. Allein im Jahre 2016 waren rund 8000 Stellen zu besetzen, von denen 880 noch nicht abgeschlossen sind. Der aktuelle Einstellungsbedarf besteht nach der Prognose des Schulministeriums für die nächsten zwei bis drei Jahre und wird danach wieder sinken, falls die Zuwanderungszahlen nicht doch wieder ansteigen.
Bisher gab es nur zwei Einstellungstermine pro Jahr, die dann auf vier erweitert wurden. Inzwischen erfolgen die Einstellungen fast täglich.
Wichtiger Tipp: Vorübergehend werden auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Sek. II befristet an den Grundschulen eingestellt! Außerdem werden die Bedingungen für die Vertretungslehrkräfte verbessert, indem die Beschäftigungszeiten an die Schulhalbjahre angeglichen werden.
29.6.2016 Nachtragshaushalt 2016: 6100 Lehrkräfte eingestellt
Bei der Vorstellung des Nachtragshaushalts am 29.6.2016 erklärte die Ministerin:
„Nachdem im Jahr 2015 über 9.100 Lehrkräfte eingestellt wurden, wird auch für das Jahr 2016 mit einem ähnlich hohen Einstellungskontingent gerechnet. Einstellungen erfolgten bereits zum 1. Februar 2016, zum 1. Mai 2016 sowie unterjährig. Derzeit läuft das Einstellungsverfahren zum Schuljahresbeginn 2016/17. Die Anzahl der eingestellten Lehrkräfte steigt kontinuierlich an: Für 2016 liegen aus allen bisherigen Einstellungsverfahren bislang schon über 6.100 Einstellungen oder Einstellungszusagen für alle Schulformen vor. Auch zum kommenden Schuljahr 2016/17 bleiben die Chancen für Lehrerinnen und Lehrer, eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu erhalten, auf unverändert hohem Niveau.“
Mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2016 steigen die Gesamtausgaben im Bereich Schule und Weiterbildung auf rund 17,3 Milliarden Euro. Die Zahl der seit 2015 zusätzlich geschaffenen Stellen für die Beschulung von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen steigt auf 5.979.
15.2.2016 Bisher 4837 Lehrkräfte eingestellt.
Das Schulministerium gibt bekannt, dass im Laufe des ersten Schulhalbjahres 2015/16 und am 1. Februar 2016 bisher 4837 Lehrkräfte in den öffentlichen Schuldienst des Landes NRW eingestellt wurden. In dieser Summe sind die zusätzlichen Lehrkräfte enthalten, die für die Beschulung der Flüchtlingskinder vorgesehen sind. 590 Stellen konnten bis zum 15.2. 2016 noch nicht besetzt werden. Damit haben Bewerberinnen und Bewerber, die bisher noch keine Stelle gefunden haben, weitere Einstellungschancen.
Die Neueinstellungen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen:
Grundschule | 1330 | Realschule | 348 | |
Gymnasium | 1087 | Sekundarschule | 164 | |
Gesamtschule | 647 | Weiterbildungskolleg | 41 | |
Berufskolleg | 710 | Primus-Schule | 4 | |
Hauptschule | 235 | Gemeinschaftsschule | 17 | |
Förderschule | 254 |
22.9.2015 Nachtragshaushalt 2015: 2600 neue Lehrerstellen
Da in diesem Jahr mit 170 000 Flüchtlingen in NRW gerechnet wird, will der Finanzminister mit dem 3. Nachtragshaushalt im Jahre 2015 rund 900 Millionen Euro zusätzlich locker machen. Auch NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann bekommt 35 Mill. Euro für 2625 neue Lehrerstellen. Das ist eine gute Chance für Bewerberinnen und Bewerber mit dem Schwerpunkt „Deutsch als Fremdsprache“, denn die werden derzeit besonders dringend gebraucht. 900 Stellen sollen besonders für diese Gruppe reserviert werden. Das Schulministerium rechnet nämlich damit, dass mehr als 40 000 Flüchtlingskinder unterrichtet werden müssen.
Inzwischen geht man davon aus, dass im Jahre 2016 noch einmal 40 000 hinzukommen.
6. August 2015: 6026 Neueinstellungen
Das Schulministerium gibt bekannt, dass im Jahre 2015 bis zum August mehr als 6000 Lehrkräfte neu eingestellt wurden. 851 Stellen sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht besetzt, weil die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.
20. Mai 2015 Nachtragshaushalt: 674 neue Lehrerstellen
Mit einem Nachtragshaushalt will die Landesregierung zusätzliche Mittel für Flüchtlinge und Kommunen bereitstellen. Unter anderem sollen 674 neue Lehrerstellen die Voraussetzungen für einen angemessenen Unterricht der Flüchtlingskinder schaffen.
April 2015: 250 Neueinstellungen an Gymnasien im Regierungsbezirk Düsseldorf
Obwohl noch vor einem Jahr wegen der Überhangstellen ein Einstellungsstopp an Gymnasien verhängt wurde, sind jetzt wieder mehr als 250 Stellen bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu besetzen. Das ist erfreulich. Allerdings wird genau darauf geachtet, dass keine Schule überbesetzt ist.
1. Februar 2015: 2272 neue Lehrkräfte eingestellt
Man muss allerdings der Landesregierung und der Schulministerin Sylvia Löhrmann zugestehen, dass man bemüht ist, die Lehrerversorgung zu sichern und dafür zu sorgen, dass die Klassenfrequenzen gesenkt werden. Am 1. Februar 2015 wurden wiederum mehr als 2000 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, wobei sich die Einstellung auf folgende Schulformen verteilt:
Grundschule | 770 | Realschule | 133 |
Gymnasium | 338 | Sekundarschule | 56 |
Gesamtschule | 333 | Weiterbildungskolleg | 17 |
Berufskolleg | 287 | Primus-Schule | 3 |
Hauptschule | 193 | Gemeinschaftsschule | 2 |
Förderschule | 140 |
August 2014: 2000 Lehrer zu viel an den Gymnasien
Der Lehrerbedarf ist natürlich in allen Schulformen nicht gleich groß. In den Gymnasien zum Beispiel gibt es durch den doppelten Abiturjahrgang 2013 mehr als 2000 Überhangstellen. Der Lehrerbedarf wird ja an der Zahl der Schüler gemessen. Weil aber durch den doppelten Abiturjahrgang die Zahl der Schüler stark gesunken ist und G 8 eingeführt worden ist, gibt es an den Gymnasien einen Lehrerüberschuss. Das bedeutet, dass in dieser Schulform für das neue Schuljahr 2014/15 nur etwa 300 Stellen neu besetzt werden. Die geringe Einstellungsquote wird voraussichtlich bis 2016 anhalten.
Juni 2014: Bedarf an Sonderpädagogen steigt – schneller als das Angebot
Bis 2018 sollen in NRW 2300 zusätzliche Studienplätze entstehen. Die Inklusion eröffnet also neue Chancen für alle, die diese Fachrichtung vertreten. Das Land will sicherstellen, dass in jeder Kommune eine Schule vorhanden ist, in der die Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf inklusiv unterrichtet werden können. Das kann eine Sekundarschule, eine Gesamtschule oder ein Gymnasium sein. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung zusammen mit dem Schulträger. Aus diesem Grund hat das Land NRW einen Pool von 9406 Stellen gebildet, aus dem den Schulen Lehrkräfte für die sonderpädagogische Förderung zugewiesen werden. Ministerin Sylvia Löhrmann geht davon aus, dass alle Schulen ausreichend versorgt werden können.
August 2013: 5400 Lehrer in NRW eingestellt
Wie Schulministerin Löhrmann auf der Pressekonferenz am 30.8.2013 bekannt gab, sind bis zum Beginn des neuen Schuljahres 2013/14 in NRW mehr als 5.400 Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst eingestellt worden. Lediglich 217 Stellen konnten zum jetzigen Zeitpunkt nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens noch nicht besetzt werden. Bei einer Gesamtstellenzahl von 153.761 Lehrerstellen liegt die Quote der unbesetzten Stellen im Einstellungsverfahren damit bei 0,14 Prozent.
Interessant ist natürlich die Angabe der Stellenzahl: Während im Februar noch von 154.462 Lehrerstellen gesprochen wurde, sind es nunmehr nur noch 153.761. Das ist ein Stellenabbau von 700 Stellen in einem halben Jahr! Seltsam.
1.2. 2013 NRW stellt mehr als 2000 neue Lehrer ein.
DÜSSELDORF (dpa) Zum zweiten Schulhalbjahr sind 2089 neue Lehrer in den öffentlichen Schuldienst gekommen. Die meisten, nämlich 664, unterrichten an Grundschulen. Wie das NRW-Schulministerium mitteilte, starteten zum 1. Februar an Gesamtschulen 334, an Gymnasien 295 und an den Berufskollegs 227 Pädagogen. An Förderschulen und Realschulen waren es jeweils knapp 200 Lehrkräfte, an Hauptschulen 160. Der Schulversuch Gemeinschaftsschule bekam vier Lehrer. In ganz NRW gibt es laut Ministerium 154462 Lehrerstellen. 90 Posten hätten bislang nicht besetzt werden können. (Quelle: dpa 3.2.2013)
Einen großen Teil von fehlenden Fachlehrern will man außerdem durch Seiteneinsteiger aus den Maschinen-, Elektro- und Gestaltungsberufen gewinnen. Die sind nämlich neben Ernährungs- und Hauswirtschaft vor allem in den Berufskollegs gesucht.
Wenn die Politiker mit ihren Ganztagsvorstellungen Ernst machen, wird der Bedarf an Lehrern noch mehr steigen. Allerdings sollte man mit allen Prognosen vorsichtig sein. Während einerseits abzusehen ist, dass in den nächsten Jahren mit den derzeitigen Absolventen der Hochschulen keinesfalls die Lücke aufzufüllen ist, die sich durch die anstehenden Pensionierungen ergibt, darf man nicht vergessen, dass die demographische Entwicklung negativ ist. Trotzdem dürfte bis zum Jahre 2030 ein Lehramtsstudium aussichtsreiche Perspektiven bieten.
Achtung: Wenn Sie in den Schuldienst des Landes NRW eingestellt werden wollen und haben keine Lehramtsprüfung, sollten Sie sich unbedingt die Webseite für Seiteneinsteiger durchlesen!
Wenn man sich den Haushaltsplan ansieht, stellt man fest, dass die Schülerzahlen im Bereich der Sekundarstufe I noch zunehmen. In der Sekundarstufe II ist seit dem Jahre 2000 ein kontinuierlicher Rückgang zu beobachten. Eigentlich brauchte also das Land noch mehr Lehrer. Das wird aber durch die Sparmaßnahmen verhindert. Geschickterweise erfolgen viele Neueinstellungen durch befristete Angestelltenverträge oder über die Vertretungsreserve. Dadurch hält man die Neuanfänger erst mal mit einem unsicheren Beschäftigungsverhältnis fest und spart obendrein noch Geld, weil diese mit einem geringeren Anfangsgehalt nach dem neuen Tarif TV-L abgespeist werden.
Dabei ist es attraktiv Lehrer zu werden. Die Beschäftigungschancen in den nächsten 15 Jahren sind gut und das Gehalt ist eigentlich auch nicht schlecht. Die Kultusministerkonferenz hat im Juni 2011 ein Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, wie der Lehrerbedarf für ganz Deutschland bis zum Jahre 2020 aussieht. Darin wird das Lehrerangebot dem Lehrerbedarf gegenübergestellt. Besser und differenzierter ist eine Analyse des Schulministeriums von NRW vom März 2011, in der nach Fächern, Schulstufen und Schulformen unterschieden wird und die Einstellungschancen grafisch sehr gut dargestellt werden. Daraus geht eindeutig hervor, dass Deutsch, Mathematik und Englisch weiterhin sehr gefragt sind und die Einstellungschancen für die Naturwissenschaften hervorragend sind. Nun gibt es seit April 2018 eine neue Prognose für den Lehrerbedarf bis zum Schuljahr 2039/40, die die Chancen für den Arbeitsmarkt im Lehrerbereich deutlich aufzeigt. Sehr interessant ist dabei das Faktenblatt für den Lehrerbedarf, das differenziert nach Fächern den Bedarf für die einzelnen Schulformen darstellt. Sehen Sie sich diese beiden Texte unbedingt an!
Teacher AcquisitionProgram – Gain experience: teach abroad!
Neues Anwerbe-Programm des Ministeriums für ausländische LehrkräfteDa überall Lehrkräfte für den Fremdsprachenunterricht und besonders für den bilingualen Fachunterricht in Biologie, Geschichte und Erdkunde fehlen, hat das Schulministerium ein neues Programm aufgelegt, das englische, französische, spanische und holländische Lehrer animieren soll, in deutschen Schulen zu unterrichten. Das Programm ist aber nicht nur für Lehrer da, sondern bewerben kann sich jeder, der ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Englisch, Biologie, Geschichte oder Erdkunde in der Unterrichtssprache Englisch hat.
Eingesetzt werden sollen diese ausländischen Lehrkräfte an allen Schulformen der Sekundarstufen I und II, als Gehalt werden ihnen je nach Vorbildung und Einsatz zwischen 2503,00 € und 3889,00 € versprochen. Das entspricht einer Einstufung in E10 bis zu E13. Zunächst werden Verträge für ein Jahr angeboten, die aber auf 5 Jahre verlängert werden können oder sogar in eine Festanstellung umgewandelt werden können.
Hessen sucht Lehrerinnen- und Lehrer-Persönlichkeiten mit Kompetenz und Freude an zeitgemäßem Unterricht
Sie sind Lehrerin oder Lehrer mit zweiter Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen oder an Realschulen, an Gymnasien oder an beruflichen Schulen? Dann können Sie sich sofort oder zu einem späteren Eintrittstermin für den hessischen Schuldienst bewerben.
Ganz besonders gesucht werden
- für der Haupt- und Realschulbereich die Fächer Mathematik, Physik, Chemie, Englisch, Musik, Ethik,
- für den Gymnasialbereich die Fächer Latein, Physik, Mathematik, Informatik, Chemie, Ethik, Musik, Kunst, Spanisch, ev./kath. Religion,
- für den Bereich der beruflichen Schulen die Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik sowie die allgemeinbildenden Fächer Mathematik, Physik/Chemie, ev./kath. Religion, Ethik.
In den hervorgehobenen Fächern/Fachrichtungen können Sie sich auch mit universitärem Diplom- oder Magisterabschluss für den zweijährigen Vorbereitungsdienst als Quereinsteigerin/ Quereinsteiger bewerben. Weitere Informationen zum Quereinstieg finden Sie hier.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, als „Vertretungslehrkraft“ befristet im Tarifverhältnis im Schulbereich beschäftigt zu werden. Mehr dazu finden Sie hier.
Das bietet Hessen:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe ab der Einstellung,
- Beschäftigung mit 100 Prozent Stellenumfang,
- Verbeamtung bis zum 50. Lebensjahr,
- Besoldung A 13 g. D. im Lehramt an Haupt- und Realschulen,
- gute Aufstiegschancen in schulische Funktionen.
Wenn das kein Angebot ist… Mehr erfahren Sie auf der Webseite https://kultusministerium.hessen.de/lehrkraefte
Das hessische Angebot spricht für sich. Zwischenzeitlich war zwar auch Nordrhein-Westfalens Bildungsministerium ein Licht aufgegangen, sodass Lehrer mit Mangelfächern bis zu einem Alter von 45 Jahren ins Beamtenverhältnis übernommen wurden, aber diese Ausnahmeregelung wurde aus Spargründen bereits zum Abschluss des Einstellungsverfahrens 2006/07 aufgehoben. Die Landtagsfraktion der SPD hatte am 7.11.2006 einen Antrag an den Landtag gestellt, den aufgehobenen Mangelfacherlass zu aktualisieren, da nachgewiesenermaßen die Mangelfächer durch ältere Lehramtsbewerber abgedeckt werden könnten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass diese Bewerber in andere Bundesländer abwandern, die ein höheres Beamtungsalter anbieten. Allerdings hatte das keinen Erfolg.
Aber inzwischen ist der Groschen gefallen:
NRW hat die Verbeamtungsgrenze auf 42 Jahre angehoben!
Vermutlich als Konsequenz aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Praxis bemängelt hatte, hat NRW die Verbeamtungsgrenze neu festgesetzt. Außerdem war es der Landesregierung offensichtlich ein Dorn im Auge, dass immer mehr Lehrer in andere Bundesländer abwanderten, die durchaus noch mit 45 Jahren verbeamten, während bisher in NRW mit 35 Schluss war.
Am 16. Dezember 2015 hat der Landtag NRW das Gesetz zur Neuregelung der Höchstaltersgrenzen für die Einstellung in das Beamtenverhältnis und zur Entfristung der Altersteilzeitregelung beschlossen. Damit ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe auf die Vollendung des 42. Lebensjahres gesetzt worden. Durch Kindererziehungszeiten, Betreuungsmaßnahmen oder andere Dienstpflichten kann die Höchstaltersgrenze sogar bis auf 48 Jahre angehoben werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 11.10.2016 entschieden, dass diese Einstellungsgrenze verfassungsgemäß ist.
Mangelfächer und Einstellungschancen
Jedes Jahr veröffentlicht das Ministerium einen neuen Einstellungserlass, aus dem hervorgeht, welche Lehrerinnen und Lehrer in den Schuldienst übernommen werden sollen. Dieser Erlass regelt die Quoten für die einzelnen Schulformen, das Ausschreibungsverfahren und auch die Möglichkeiten des Seiteneinstiegs. Gleichzeitig wurden in diesem Erlass auch die jährlich neu definiertenMangelfächer aufgeführt. Im Jahre 2008 gab es noch einen Erlass vom 28.12.2007, der für das folgende Schuljahr 2008/09 Gültigkeit hatte und in dem als Mangelfächer für die Sekundarstufe II die Fächer Informatik, Mathematik, Physik, Latein, Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Deutsch, Musik und Kunst aufgeführt wurden.Man spricht in diesem Fall nicht von „Mangelfächern“, sondern von „einstellungsrelevanten Fächern“. Es ist zwar seltsam, dass auch Deutsch als Mangelfach angesehen wurde, aber das bedeutet, dass auch Seiteneinsteiger mit diesem Fach zur Deckung des Unterrichtsbedarfs akzeptiert wurden. Seltsamerweise wurde der Erlass ein halbes Jahr später geändert und der Satz mit den Fächern gestrichen.
Seltsam ist natürlich auch, dass schon ein Jahr später kein Mangel mehr in diesen Fächern herrschen soll. Aber daran kann man nichts machen. Das Ministerium legt jedes Jahr willkürlich den Bedarf und die so genannten „einstellungsrelevanten Fächer“ fest. Das ist nun mal so. Außerdem kann sich kein Bewerber mit diesen Fächern auf eine Einstellung berufen, da es im Erlass ausdrücklich heißt:
„Entsprechend dem Bedarf in den einzelnen Unterrichtsfächern können am Ausschreibungsverfahren auch Bewerberinnen und Bewerber mit nicht einstellungsrelevanten Lehrbefähigungen (Fächern) teilnehmen, soweit sie über eine originäre Lehramtsbefähigung verfügen und die Stellenausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.“
Das ist der Trick. Die entsprechenden Einstellungserlasse finden Sie bei LEO, dem Lehrereinstellungsportal. Zur Zeit ist der Einstellungserlass vom 24.12. 2017 gültig, der für alle Einstellungen vom 2. Februar 2018 bis 1. Februar 2019 gilt. Außerdem finden Sie dort den Grundlagenerlass, nach dem sämtliche Lehrereinstellungen in den öffentlichen Schuldienst in NRW erfolgen. Dieser ist im Januar 2012 neu gefasst worden und wird jährlich angepasst. Die letzte Anpassung ist vom 10.12.2014.
Nun gibt es aber seit April 2018 ein Faktenblatt zur Lehrereinstellungsprognose, das die Kernaussagen für die einzelnen Lehrämter, Schulformen und vor allen Dingen die Fächer enthält, die besonders gute Einstellungschancen haben. Man spricht nicht mehr von Mangelfächern, sondern von einstellungsrelevanten Fächern.
- Für die Grundschulen wird eine solche Aussage nicht getroffen, da an dieser Schulform die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer meist alle Fächer selbst unterrichten. Aber man muss darauf hinweisen, dassMathematik und Deutsch in jedem Fall dabei sind.
- Für die Schulen der Sekundarstufe I werden besonders gute Einstellungschancen für folgende Fächer angegeben: Deutsch + Spanisch + Englisch + Französisch + Mathematik + Informatik + Sport + Hauswirtschaft + Geographie + Technik + Physik + Kunst + Chemie + Musik
- Für die Sekundarstufe II sind eigentlich genügend Lehrkräfte vorhanden. Da gibt es nur eingeschränkte Einstellungsmöglichkeiten für folgende Fächer: Physik + Kunst + Technik + Mathematik+ Musik + Informatik
- Das Berufskolleg benötigt Lehrkräfte vornehmlich für folgende Fächer: Maschinentechnik + Bereich Gesundheit + Elektrotechnik + Bereich Erziehung (Sozialpädagogik)
- Durch die Inklusion werden in den nächsten Jahren sehr viele Lehrkräfte für Förderschulen benötigt. Die Einstellungschancen sind besonders für folgende Fachrichtungen sehr gut: Emotionale und soziale Entwicklung + Geistige Entwicklung + Sprache + Sehen + Hören und Kommunikation + Körperliche und motorische Entwicklung.
- Da nicht alle Stellen in den nächsten Jahren besetzt werden können, werden vor allem auch noch Seiteneinsteiger gesucht.
Im November 2008 hatte das Schulministerium den Bewerberkreis für die ausgeschriebenen Stellen deutlich erweitert, indem nicht nur Laufbahnwechsler in das Verfahren einbezogen wurden, sondern auch für Seiteneinsteiger mit Hilfe von Zertifikatskursen und Qualifizierungsmaßnahmen zusätzliche Bewerbungsmöglichkeiten geschaffen wurden. So wird nunmehr die Möglichkeit geboten, auch mit fremden Fächern einzusteigen, wenn man sich zu einer Qualifizierungsmaßnahme für das ausgeschriebene Fach verpflichtet. Das ist besonders für Seiteneinsteiger interessant.
Das Schulministerium bietet für die Lehrereinstellung ein ausführliches Internetportal mit allen Hinweisen, Terminen, Tipps, Rechtsvorschriften und Suchmaschine an:
LEO – Lehrereinstellung Online NRW
Hier finden Sie alles, was Sie für ein erfolgreiches Bewerbungsverfahren wissen müssen.
Das Einstellungsverfahren in den Schuldienst
Die Einstellungsverfahren für den Schuldienst in Form eines Dauerarbeitsverhältnisses sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zur Zeit Lehrerinnen und Lehrer nach zwei verschiedenen Verfahren ein:
- Ausschreibungsverfahren:
Diese „schulscharfen Stellen“ werden von den Schulen als Ausschreibungstexte formuliert und von den Bezirksregierungen im wöchentlich oder sogar tagesaktuell im Internet veröffentlicht. Dazu gibt es eine spezielle Webseite des Ministeriums:Leo – Lehrereinstellung Online.NRW.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen innerhalb der Bewerbungsfrist angeben, auf welche der ausgeschriebenen Stellen sie sich bewerben. Die Bewerbungsunterlagen müssen direkt an die Schulen geschickt werden. Dort bestimmt eine Auswahlkommission aus vier Personen (Schulleiterin oder Schulleiter, eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft, ein Mitglied der Schulkonferenz und die Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen der Schule) über die Einstellung nach einem Auswahlgespräch. Natürlich spielen die Ergebnisse der Prüfungen eine große Rolle, denn alle Bewerberinnen und Bewerber werden danach in Ordnungsgruppen eingeteilt.
Die bestgeeignete Bewerberin oder der bestgeeignete Bewerber erhält ein Einstellungsangebot im Auftrag der Bezirksregierung. Bei einer Ablehnung erhält die nächstplatzierte Bewerberin oder der nächstplatzierte Bewerber das Angebot. Wer ein Einstellungsangebot angenommen hat, ist vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen! D.h.: Die Teilnahme an weiteren Auswahlgesprächen, auch wenn Einladungen dazu vorliegen, ist nicht mehr möglich.
Lehnt jemand ein Angebot ab, so hat das keine Konsequenzen mehr. Früher gab es eine Sperre. - Listenverfahren:
Am Listenverfahren nehmen alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die ihre Bewerbungen fristgerecht eingereicht haben. Alle müssen eine Reihenfolge für die Schulformen Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule angegeben haben. Für jede dieser Schulformen wird eine Prioritätenliste erstellt. Die Einstellungsangebote werden dann von der Bezirksregierung schulformbezogen vergeben.
Wer ein Angebot ablehnt, wird jetzt nicht mehr zwei Jahre vom Listenverfahren ausgeschlossen, wie es im Erlass vom 10.11.2000 verfügt worden war. Dieser Abschnitt ist lt. Erlass vom 30.5.2003 (Az. 115-6.08.01.07- 40278) aufgehoben. - Zusätzliche Regelungen:
Früher war es so, dass Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Dienst nicht angetreten haben, zwei Jahre vom Verfahren ausgeschlossen wurden; Lehrkräfte, die innerhalb des ersten Jahres kündigten, wurden drei Jahre gesperrt. In den derzeitigen Regelungen ist die Sperre nur noch für das laufende Einstellungsverfahren vorgesehen.
Erkundigen Sie sich über die aktuellen Regelungen unbedingt auf der Webseite des Schulministeriums. Dort sind alle Regelungen ausführlich dargestellt. Weiterhin gibt es verschiedene Bonusregelungen für Vertretungstätigkeiten.
Wie wär´s mit einem Job in Amerika? In Florida ist ist immer schönes Wetter und die Verdienstaussichten sind auch nicht schlecht. Die Zeitungen dort sind täglich voll mit solchen Anzeigen. Zusammen mit dem Bonus kommen Sie durchweg auf 60 – 70000 Dollar im Jahr. Durchforsten Sie mal die „classified ads“ in den Tageszeitungen der USA! |
Verbeamtung in NRW:
Es ist schon erstaunlich, dass andere Bundesländer mit Einstellungsangeboten nach A 13 und Verbeamtung bis zu einem Alter von 50 Jahren werben, während Nordrhein-Westfalen die Einstellung nach A12 vornimmt und die Beamtung auf 42 Jahre begrenzt. Auf diese Weise wird das Land nur schwer die dringend benötigten Lehrerinnen und Lehrer für Naturwissenschaften und Mathematik bekommen!
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 23.2.2012 entschieden, dass die Altersgrenze von 40 Jahren für die Verbeamtung von Lehrern beamtenrechtlich und verfassungsrechtlich korrekt ist ( BVerwG 2 C 76.10,79.10 und 2.11). Einem Bundesland wird danach durchaus ein gewisser Spielraum zur Festsetzung der Altersgrenze zugestanden.
Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern (Stand 31.12.2015)
Bundesland | Altersgrenze / Bemerkungen |
Baden-Württemberg | 40 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des FM; werden bei Lehrern häufig bis 45 Jahre gemacht |
Bayern | 45 Jahre, darüber hinaus nur mit Zustimmung des Landespersonalausschusses bzw. des FM |
Berlin | Seit 2004 keine Verbeamtung von Lehrkräften mehr |
Brandenburg | 45 Jahre |
Bremen | 45 Jahre |
Hamburg | 45 Jahre |
Hessen | 50 Jahre |
Mecklenburg-Vorpommern | 45 Jahre; zur Zeit keine Verbeamtung |
Niedersachsen | 45 Jahre |
Nordrhein-Westfalen | 42 Jahre (Hinausschieben um max. 6 Jahre für Zivil- und Wehrdienst bzw. Kindererziehung aus ursächlichen Gründen möglich) |
Rheinland-Pfalz | 45 Jahre |
Saarland | 45 Jahre |
Sachsen | 45 Jahre, zur Zeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften |
Sachsen-Anhalt | 45 Jahre |
Schleswig-Holstein | 45 Jahre |
Thüringen | 45 Jahre, derzeit jedoch keine Verbeamtung von Lehrkräften |
28.5. 2015: Altersgrenze für Beamte verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.4.2015 der Klage von zwei Lehrern Recht gegeben, die wegen der Überschreitung der Altersgrenze von 40 Jahren nicht eingestellt worden waren. Das Gericht hat entschieden, dass die Altersgrenze zwar grundsätzlich zulässig sei, aber nicht pauschal so festgelegt werden könne. Ältere Anwärter vom Beamtentum auszuschließen, verstoße gegen das Grundgesetz und sei diskriminierend (Az. 2BvR 1322/12 – 2BvR 1389/12). Jetzt muss der Landtag in Düsseldorf sein Beamtengesetz neu formulieren. Gerechtfertigt sei ein Ausschluss nämlich nur unter bestimmten Gründen. Das könnte etwa die fehlende körperliche Fitness sein, aber auch die Regelung, dass vor der Pensionierung noch eine entsprechende Dienstzeit abgeleistet sein müsse.
Lehrer werden normalerweise im Beamtenverhältnis eingestellt, wenn folgende Bedingungen vorliegen:
- Man muss Deutscher sein oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen,
- man muss die Gewähr dafür bieten, dass man jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintritt,
- man muss die Befähigung für die entsprechende Lehrerlaufbahn erworben haben,
- man muss gesundheitlich geeignet sein und das mit einem amtsärztlichen Zeugnis nachweisen,
- man muss in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben,
- man darf nicht vorbestraft sein,
- man darf bei der Einstellung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Dazu gibt es vier Ausnahmen:
- Wenn sich die Einstellung aufgrund der Geburt oder tatsächlichen Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren verzögert, darf die Altersgrenze im Umfang der Verzögerung, höchstens aber um drei, bei mehreren Kindern höchstens um sechs Jahre überschritten werden. Das gilt auch, wenn ein pflegebedürftiger Verwandter (Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister) gepflegt wurde. Weiterhin werden Wehrdienstzeiten und Zivildienstzeiten anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung der Verzögerungszeiten ist allerdings, dass die Überschreitung der Altersgrenze ursächlich auf diese Tatbestände zurückzuführen ist.. Andere Gründe (wie z.B. längere Studienzeiten, Wartelisten wegen schlechterer Examensnoten usw.) werden nicht anerkannt.
- Wenn jemand bereits an einer Ersatzschule eine Planstelle hat und will in den staatlichen Schuldienst wechseln, wird er bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres ins Beamtenverhältnis übernommen.
- Schwerbehinderte können bis zum 43. Lebensjahr verbeamtet werden.
- Die folgende Ausnahme ist durch die Laufbahnverordnung gegeben:
Verbeamtungs – Tipp:
Verbeamtungsgrenze hinauszögern
Für die Einstellung als Beamter ist normalerweise die Vollendung des 42. Lebensjahres die Höchstgrenze. Diese Höchstgrenze erweitert sich um Zeiten der Ableitung von Dienstpflichten, der Teilnahme an Maßnahmen der Freistellungs- und Urlaubsverordnung, der Betreuung eines minderjährigen Kindes oder der Pflege eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen. In den ersten Fällen erhöht sich die Höchstaltersgrenze bis zu drei Jahre, bei mehreren Kindern oder Angehörigen bis zu sechs Jahre. Schwerbehinderte können bis zu 45 Jahre eingestellt werden.Durch eine Ausnahme, die im Landesbeamtengesetz verankert ist, kann diese Grenze um ein weiteres Jahr hinausgeschoben werden. In § 14 LBG von 2016 heißt es nämlich: „… Ein Überschreiten der Höchstaltersgrenze ist unbeachtlich, wenn die Laufbahnbewerberin oder der Laufbahnbewerber an dem Tag, an dem sie oder er den Antrag auf Einstellung gestellt hat, das jeweilige Höchstalter nicht vollendet hatte und die Einstellung innerhalb eines Jahres nach der Antragstellung erfolgt.
Beispiel: Sie sind am 3.2.1974 geboren, werden also am 3.2.2016 42 Jahre. Wenn bis spätestens 2.2.2016 Ihr Antrag auf Verbeamtung bei der Bezirksregierung vorliegt, kann mit dieser Ausnahmeregelung die Verbeamtung noch bis zum 1.2.2017 erfolgen. Stellen können Sie einen solchen Antrag allerdings erst, wenn Sie den Vorbereitungsdienst beendet haben.
Eine Zusammenstellung für die Verbeamtungsgrenze mit Berechnungsbeispielen gibt es auf der Seite des Personalrats für Gesamtschulen.
Die amtsärztliche Untersuchung: Keine Verbeamtung bei Übergewicht?
Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe muss die gesundheitliche Eignung vorliegen. Aus diesem Grund mussten bisher alle Bewerberinnen und Bewerber vorher zum Gesundheitsamt und eine Untersuchung beim Amtsarzt über sich ergehen lassen. Dort musste als Ergebnis herauskommen, dass die Möglichkeit künftiger Erkrankungen und des Eintritts dauernder Dienstunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze mit einem hohen Wahrscheinlichkeitsgrad ausgeschlossen werden kann.
Das ist natürlich eine Prognoseentscheidung des Amtsarztes. Diese beruht auf den derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft, die bestimmte Risikofaktoren definiert hat, wie z.B. Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychosoziale Probleme und Übergewicht.
Die Klassifikation des Übergewichts erfolgt nach dem Body-Mass-Index (BMI), wobei die Weltgesundheitsorganisation einen Wert von mehr als 30 als Risikofaktor für die gesundheitliche Eignung einschätzt. Von den meisten Gesundheitsämtern wurde das übernommen und die Verbeamtung abgelehnt.
Deshalb habe ich immer Folgendes geraten: Falls Sie davon betroffen sind, sollten Sie das nicht einfach akzeptieren, sondern Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Die Verwaltungspraxis ist nämlich uneinheitlich; außerdem haben die Gesundheitsämter einen gewissen Spielraum und können durchaus die Umstände des Einzelfalls berücksichtigen.
Ist der BMI veraltet?
Eine aktuelle Studie der University of Pennsylvania kommt zu dem Schluss, dass der BMI (Body-Mass-Index) als Faktor zur Beurteilung der Gesundheit nur schlecht geeignet ist.
Die Forscher der Perelman School of Medicine untersuchten die Sterberate und das Auftreten von Stoffwechselkrankheiten bei fettleibigen Menschen. Sie testeten über drei Millionen Probanden mit einem normalen (19-25) und einem erhöhten (über 30) BMI. Das Ergebnis: Bei den adipösen Probanden war die Mortalität nicht höher, und die Erkrankungen kamen nicht häufiger vor als bei den anderen Teilnehmern.
Ein Grund dafür ist, dass der BMI das Verhältnis von Muskelmasse und Fettmasse nicht beachtet und somit, vor allem was medizinische Risikoeinschätzung angeht, oft keine korrekte Einordnung ermöglicht.
Das Übergewicht allein ist nämlich nicht unbedingt ein Ausschlusskriterium für die Verbeamtung. Es gibt im Übrigen eine Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung, die eine sehr gute und hilfreiche Handreichung „Verbeamtung trotz Adipositas“ herausgegeben hat. Laden Sie sich diese herunter.
Sie brauchen übrigens inzwischen nur noch eine einzige Gesundheitsprüfung: Entweder vor dem Vorbereitungsdienst oder nur vor der Verbeamtung:
Hier der Text des Erlasses:
„Kriterien der Ernennung
Gemäß § 15 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW sind Ernennungen nach den Kriterien des § 9 BeamtStG vorzunehmen.
Bei der Einstellung in den Landesdienst ist § 48 LHO zu beachten.
2.1
Gesundheitliche Eignung
2.1.1
Vor der Begründung des Beamtenverhältnisses ist zu prüfen, ob die Bewerberin oder der Bewerber gesundheitlich geeignet ist. Vor der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist die gesundheitliche Eignung der Beamtin oder des Beamten nur dann erneut zu prüfen, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen.
2.1.2
Die gesundheitliche Eignung ist durch ein amtliches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde nachzuweisen, das nicht früher als drei Monate vor dem Zeitpunkt erteilt worden ist, zu dem es vorgelegt wird. Bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, ist der Nachweis durch ein amtliches Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde nur zu fordern, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen; andernfalls genügt eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über ihren oder seinen Gesundheitszustand. Dies gilt auch bei der Berufung einer früheren Beamtin oder eines früheren Beamten, deren oder dessen Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Bestehen der Prüfung geendet hat, in das Beamtenverhältnis auf Probe, wenn die Berufung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt und bei Begründung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf das amtliche Gutachten der unteren Gesundheitsbehörde vorgelegen hat.
Die Kosten des Nachweises der gesundheitlichen Eignung trägt die Dienststelle.“
Durch die Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Landesbeamtengesetzes, die mit Erlass vom 11.2.2011 neu gefasst wurden, wird klargestellt, das im Normalfall nur eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist. Diese erfolgt üblicherweise vor der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe, kann aber unterbleiben, wenn ein amtsärztliches Gutachten bereits vor der Verbeamtung auf Widerruf eingeholt wurde und die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Widerruf erfolgt. Vor der Umwandlung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird im Regelfall von einer erneuten Untersuchung abgesehen. Die gesamten geänderten Verwaltungsvorschriften finden Sie im Ministerialblatt NRW 2011, S.68.
Es gibt übrigens noch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die bisherige Einstellungspraxis als Verstoß gegen europäisches Recht ansieht. Das kommt daher, dass ja nach dem gängigen Verfahren keine Verbeamtung vorgenommen wird, wenn wenn eine künftige Erkrankung oder der Eintritt dauerhafter Dienstunfähigkeit vor Erreichens der Altersgrenze nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Das ist nämlich nach Ansicht des OVG nicht richtig, denn der Arbeitgeber muss den Nachweis führen, dass eine Frühpensionierung „überwiegend wahrscheinlich“ ist. Wenn er das nicht kann, ist der Bewerber zu verbeamten.
Sollte also Ihre Verbeamtung abgelehnt werden, so berufen Sie sich auf dieses Urteil (BVerwG vom 26.7.2013 – 2C 12.11).Achtung: Neue Stellenausschreibungen werden immer wieder auch zwischenzeitlich im Internet veröffentlicht. Das hängt damit zusammen, dass ausgeschriebene Stellen, die nicht besetzt werden konnten, ständig weiter veröffentlicht werden. Die Schulen (außer Förderschulen) können jeden Mittwoch Stellen im Internet veröffentlichen. Es lohnt sich also laufend im Internet nachzuschauen.Neu: Sie können auch sofort anfangen, wenn Sie verfügbar sind. Der Einstellungserlass sieht vor, dass die Einstellung in Absprache mit der Schule schon früher erfolgen kann, wenn die Bewerberin oder der Bewerber früher für den Unterricht zur Verfügung steht.Gute Chance: Wenn Sie Primarstufenlehrer/in sind, können Sie zur Zeit an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen eingestellt werden. Die Einstellung erfolgt zunächst als angestellte Lehrkraft (E11); nach der Weiterqualifizierung können Sie aber bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis A12 übernommen werden. Da zeitweise selten Grundschulstellen ausgeschrieben sind, ist das eine gute Möglichkeit, in den Schuldienst mit einem Dauerbeschäftigungsverhältnis zu kommen. Bedenken Sie aber, dass die Schulleitung nach einem Jahr die „Bewährung“ ausgesprochen haben muss, sonst erfolgt trotz einer erfolgreichen Weiterqualifizierung die Kündigung.
Wichtig: Schulen, die am Modellvorhaben „Selbstständige Schule“ teilnehmen, sind an die Ausschreibungs- und Bewerbungstermine nicht gebunden. Lehrkräfte, die sich in einem Dauerarbeitsverhältnis des Landes NRW befinden, können sich jederzeit auch außerhalb des Ausschreibungszeitraumes dort bewerben. Wenn die beteiligten Schulen einverstanden sind, können auch Versetzungen abweichend vom 1.2.2005 durchgeführt werden.
Tipp:
Wenn Sie an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben und nicht zum Zuge gekommen sind, sollten Sie unbedingt nach den Gründen fragen, damit Sie für die nächste Bewerbung Ihre Vorstellung optimieren können.
Dazu sollten Sie sich das Protokoll ansehen, dass die Auswahlkommission über Ihre Auswahlentscheidung angefertigt hat. Sie haben nämlich nicht nur das Recht, Ihre eigene Beurteilung zu sehen, sondern auch die Schriftstücke einzusehen, in denen die Beurteilung der anderen Bewerber enthalten sind. Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!
Es ist auch wichtig, dass Sie sich den aktuellen Grundlagenerlass für die Lehrereinstellung genau ansehen. In diesem ist genau dargestellt, wie die Ausschreibung zu erfolgen hat, wie die Auswahlkommission zusammengesetzt ist, wie das Auswahlgespräch vorzubereiten und durchzuführen ist und wie die Einstellungsangebote zu verschicken sind. Wenn Sie nämlich nicht zum Zuge gekommen sind, finden Sie unter Umständen Formfehler, die Ihnen hinterher noch zu einem Einstellungsangebot verhelfen.
Der Supertipp:
Es gibt ein FORUM FOR LEARNING AND DEVELOPMENT (FLD e.V.), das eine hervorragende Zusammenfassung für die Vorbereitung auf Auswahlgespräche herausgegeben hat. Nutzen Sie unbedingt diese professionellen Hinweise für bevorstehende schulscharfe Ausschreibungen. Leider ist die dazu gehörige Webseite geschlossen worden. Ich habe aber die Datei noch retten können und stelle sie Ihnen auf meiner Downloadseite unter dem Namen Auswahlgespraech.pdf zur Verfügung.
Achtung: Denken Sie daran, dass dieses Dokument älter ist und sich einige Bedingungen geändert haben. Zum Beispiel besteht die Auswahlkommission aus mindestens 4 Mitgliedern, die stimmberechtigt sind und bis zu vier zusätzlichen beratenden Mitgliedern. Außerdem muss sie zur Hälfte aus Frauen bestehen.
Manchmal ist es auch sinnvoll, sich an die Bezirksregierungen direkt zu wenden. Hier sind die Web-Adressen der Bezirksregierungen in NRW:
Bezirksregierung Düsseldorf | http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de |
Bezirksregierung Köln | http://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Bezirksregierung Münster | http://www.bezreg-muenster.nrw.de |
Bezirksregierung Arnsberg | www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
Bezirksregierung Detmold | www.bezreg-detmold.nrw.de |
Falls Sie die kompletten Kontaktdaten der Bezirksregierungen von NRW suchen, finden Sie diese auf der Webseite des Ministeriums.Ich wünsche allen für die Einstellung viel Glück!
Weitere Hinweise:
Es kann ja sein, dass Sie flexibel sind und die Einstellungsmöglichkeiten in den anderen Bundesländern einmal vergleichen möchten. Dann helfen Ihnen sicher die folgenden Links:
Themenbereich | Internet-Adresse |
Die wichtigste Informationsquelle ist die Zusammenstellung auf der Seite des Deutschen Bildungsservers | Deutscher Bildungsserver |
Auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Bayern finden Sie aktuelle und nach Schularten gegliederte grundsätzliche Informationen zu Bewerbungs- und Anstellungsmöglichkeiten im staatlichen Schuldienst in Bayern. | Lehrereinstellung in Bayern Bayerisches Kultusministerium Bildungsserver Bayern |
Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Baden-Württemberg hat spezielle Merkblätter für die Lehrerausbildung und die Einstellungschancen in den öffentlichen Schuldienst auf der Webseite. | Lehrereinstellung in Baden-Württemberg Kultusportal Baden-Württemberg Bildungsserver Baden-Württemberg |
Die Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Sport in Berlin bietet ausführliche Informationen zur Lehrerbildung und zu den Bewerbungs- und Einstellungsverfahren für den Schuldienst an. | Einstellung in den Berliner Schuldienst Berliner Bildungsserver |
Für das Land Brandenburg und das Land Berlin gibt es eine gemeinsame Initiative zur Lehrerausbildung und zur Lehrereinstellung. Auf beiden Webseiten finden Sie differenzierte Hinweise zu den Einstellungschancen in den nächsten Jahren. | Lehrereinstellung Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Bildungsserver Brandenburg |
Die Webseite des Senators für Bildung und Wissenschaft der Freien Hansestadt Bremen ist knapp bemessen für den Schulbereich; einige weitere Informationen finden sich beim Landesinstitut Schule Bremen | Einstellungen in den Bremer Schuldienst Senatorin für Kinder und Bildung Bremer Bildungsserver |
Die Webseite der Behörde für Bildung und Sport Hamburg enthält die wesentlichen Informationen zur Lehrereinstellung und zu den Stellenausschreibungen; hier sind auch Online-Bewerbungen möglich. | Lehrereinstellung in Hamburg Behörde für Bildung und Sport Hamburg Hamburger Bildungsserver |
Die Webseite des Kultusministeriums Hessen enthält alle Informationen zur Lehrerausbildung, zum Vorbereitungsdienst und zu schulformbezogenen Stellenausschreibungen | Lehrereinstellung in Hessen Kultusministerium Hessen Hessischer Bildungsserver |
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern informiert auf seiner Webseite über die unterschiedlichen Formen der Lehrerausbildung | Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Lehrereinstellung Mecklenburg-Vorpommern Bildungsserver Mecklenburg-Vorpommern |
Die Seite des Kultusministeriums von Niedersachsen enthält Informationen über Lehramtsstudiengänge, Lehrerbedarf, besonders gefragte und stark ausgelastete Fächer, den Vorbereitungsdienst für Lehrämter sowie Stellenausschreibungen im Schuldienst | Lehrereinstellung in Niedersachsen Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsischer Bildungsserver |
In Nordrhein-Westfalen betreibt das Ministerium für Schule, Kinder und Jugend ein Bildungsportal mit sehr ausführlichen Informationen zur Lehrerausbildung und zum Vorbereitungsdienst. Dazu gibt es auf einer Sonderseite eine Stellenbörse. | Lehrereinstellung in Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW Bildungsserver Nordrhein-Westfalen |
In Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend zuständig für die Lehrerausbildung. Auf der Webseite sind auch Informationen über das Lehramtsstudium und den Einstieg in den Lehrerberuf aufgeführt. | Lehrereinstellung Rheinland-Pfalz Bildungsserver Rheinland-Pfalz Ministerium für Bildung |
Informationen zur Lehrerausbildung im Saarland findet man unter der Adresse der Uni Saarland, zur Lehrereinstellung auf dem Bildungsserver Saarland. Dort werden auch die Stellenausschreibungen veröffentlicht. | Lehrereinstellung Saarland Ministerium für Bildung und Kultur Bildungsserver Saarland |
Das Staatsministerium für Kultus in Sachsen hat auf seiner Webseite spärliche Hinweise zum Lehramtsstudium und keine Aussagen zu Einstellungschancen; die Informationen müssen von Regionalschulämtern abgefragt werden. | Lehrereinstellung in Sachsen Staatsministerium für Kultus Sächsischer Bildungsserver |
Das Kultusministerium in Sachsen-Anhalt beschreibt auf seiner Webseite im Teilbereich Bildung die Grundlagen der Lehrerausbildung; die Stellenausschreibungen befinden sich auf dem Bildungsserver Sachsen | Lehrereinstellung in Sachsen-Anhalt Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt Bildungsserver Sachsen-Anhalt |
Auf der Webseite des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein führt ein Link zum Bewerberlotsen, der die wichtigsten Einzelheiten zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsbedingungen und den Stellenausschreibungen enthält. | Lehrereinstellung Schleswig-Holstein Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein Bildungsserver Schleswig-Holstein |
Das Kultusministerium Thüringen zeigt auf seiner Webseite Informationen zur Lehrerausbildung, zu den Einstellungsverfahren und Stellenausschreibungen | Lehrereinstellung Thüringen Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Thüringen Bildungsserver Thüringen |
Die Gesellschaft gegen Gewichtsdiskriminierung hilft mit Tipps bei Adipositas. | www.gewichtsdiskriminierung.de |