Mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter können Sie eine Weiterbildung oder Umschulung finanzieren. Der Bildungsgutschein ist eine Maßnahme zur Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt, welche von jedem beantragt werden kann, der arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
Was kann mit einem Bildungsgutschein finanziert werden?
Wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder umorientieren möchten, ist das für Sie mit einem Bildungsgutschein kostenfrei möglich. Wichtig ist, dass die Bildungsmaßnahme notwendig ist. Eine Weiterbildung wird zum Beispiel dann bezahlt, wenn Sie ohne die entsprechende Zusatzqualifikation nicht weiter beschäftigt werden könnten. Ist das nicht der Fall, werden die Kosten nicht übernommen.
Auch Umschulungen, eine verkürzte Form der Berufsausbildung, können mit einem Bildungsgutschein gefördert werden, sofern Sie die entsprechenden Grundvoraussetzungen erfüllen.
Folgende Kosten können mit einem Bildungsgutschein finanziert werden:
- Lehrgänge
- Seminare
- Weiterbildung
- Umschulung
- Notwendige Fahrtkosten
- Auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kinderbetreuung
Mit einem Bildungsgutschein finanzieren Sie nicht nur die eigentliche Bildungsmaßnahme, sondern auch Kosten, welche Ihnen im direkten Zusammenhang damit anfallen. Sollten Sie Arbeitslosengeld I oder II beziehen, bleiben die Ansprüche während solcher Maßnahmen bestehen.
Bei wem kann ich einen Bildungsgutschein beantragen?
Einen Bildungsgutschein können Sie bei unterschiedlichen Kostenträgern beantragen. Zum Beispiel bei:
- Rentenversicherungsträger
- Berufsgenossenschaften
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)
- Agentur für Arbeit / Jobcenter
Um Förderungen der ersten drei genannten Kostenträger erhalten zu können, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. So haben Anträge zur Förderung durch die Rentenversicherung nur Aussicht auf Erfolg, wenn eine Umschulung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Ist bestehende oder absehbare Arbeitslosigkeit der Grund für eine solche Maßnahme, ist die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter die richtige Anlaufstelle.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind:
- Arbeitslosigkeit
- Arbeitssuchend
- Beschäftigung in Kurzarbeit
- Bezug von ALG I oder ALG II
- Drohende Arbeitslosigkeit (Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus, Maßnahme ist zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig etc.)
Die Weiterbildungsmaßnahme wird nur übernommen, wenn sie notwendig ist. In der Regel werden keine Fortbildungen finanziert, welche eine berufliche Beförderung zum Ziel haben. Es muss um den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die berufliche Eingliederung gehen.
Grundlegend muss eine Weiterbildung die Chancen auf dem Arbeitsmarkt signifikant erhöhen, um gefördert werden zu können.
Sollten Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Bildungsgutschein für eine Umschulung zu erhalten. Wenn Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr schlecht stehen, können Sie eine Umschulung beantragen, nach der Sie für einen Beruf mit besseren Chancen qualifiziert sind.
Hinweis: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung des Kostenträgers. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
Wie beantrage ich einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein beantragen Sie bei Ihrem Kostenträger, in diesem Fall bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Zunächst sollten Sie einen Termin mit Ihrem dortigen Ansprechpartner vereinbaren.
Wenn Sie sich unsicher sind, welche Form der Weiterbildung für Sie geeignet ist, kann Sie Ihr Ansprechpartner über alle Möglichkeiten informieren. Hierbei handelt es sich um ein reines Beratungsgespräch. Im Anschluss haben Sie Zeit, sich ausführlich mit den Optionen zu beschäftigen und sich für eine Maßnahme zu entscheiden.
Sobald Sie sich entschieden haben, können Sie sich nach einem Bildungsträger umsehen. Es können nur Weiterbildungen von zertifizierten Bildungsträgern mit einem Bildungsgutschein finanziert werden. Die Bundesagentur für Arbeit stellt mit KURSNET eine Datenbank für berufliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Die Datenbank umfasst auch zahlreiche zertifizierte Bildungsträger, an welche Sie sich wenden können.
Es wird empfohlen, ein Beratungsgespräch mit dem Bildungsträger zu vereinbaren. Im persönlichen Gespräch erfahren Sie, wie die Weiterbildung oder Umschulung abläuft, was Sie erwartet und welche beruflichen Möglichkeiten Sie sich damit eröffnen. So ein Gespräch ist sehr sinnvoll, damit Sie für sich entscheiden können, ob die gewählte Maßnahme auch wirklich die richtige für Sie ist. Möglicherweise werden Sie dabei auch auf andere Berufe aufmerksam, die noch besser zu Ihnen passen könnten.
Nun geht es darum, den Bildungsgutschein zu beantragen. Sie vereinbaren einen Termin bei ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Da der Bildungsgutschein eine Ermessensleistung ist und kein Rechtsanspruch besteht, müssen Sie Ihren Ansprechpartner von Ihrem Vorhaben überzeugen.
In den meisten Fällen ist das ganz einfach. Sie haben sich mit Ihrer beruflichen Zukunft beschäftigt und einen Plan ausgearbeitet. Wenn Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch die Weiterbildung bzw. Umschulung deutlich verbessert werden, sollte dem Bildungsgutschein nicht mehr viel im Weg stehen.
Der Bildungsgutschein wird für Sie individuell ausgestellt. Darin sind die Ziele der Weiterbildung ebenso festgehalten wie Dauer der Förderung. Diese ist in der Regel so lang wie die Maßnahme planmäßig dauert. Bei einer Umschulung sind das üblicherweise 24 Monate. Es wird ebenfalls festgehalten, in welcher Region der Bildungsgutschein gültig ist.
Der Gutschein ist drei Monate lang gültig. Das bedeutet, dass Sie ab dem Tag der Ausstellung drei Monate lang Zeit haben, mit der Weiterbildung zu beginnen. Den Bildungsgutschein legen Sie dem Leistungsträger vor. Dieser rechnet die Kosten direkt mit dem Kostenträger ab.