Sie haben Interesse daran, z.B. als Lehrer zu arbeiten? Zurzeit steigt der Bedarf an Lehrern immer stärker an, der Lehrermangel hat sich zu einem bundesweiten Problem entwickelt. Als Quereinsteiger stehen die Chancen gar nicht schlecht, einen Job als Lehrer zu bekommen. Wenn Ihnen die Qualifikation fehlt, weil Sie zum Beispiel hervorragende Sachkenntnisse haben, aber keine pädagogische Ausbildung, können Sie eine AVGS-Weiterbildung absolvieren. Das gilt nicht nur für Menschen, die sich wünschen, Lehrer zu werden, sondern für jeden, der seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch eine geförderte Weiterbildung erhöhen möchte. Der Lehrer dient hier als Beispiel.
Was ist eine AVGS-Weiterbildung?
AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dabei handelt es sich um eine Förderungsmaßnahme der Bundesagentur für Arbeit, welche die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zum Ziel hat.
Um einen entsprechenden Vermittlungsgutschein bekommen zu können, müssen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und noch keine neue Stelle angenommen haben, auch wenn der erste Arbeitstag im neuen Job noch weit in der Zukunft liegt. Zudem müssen Sie mindestens 6 Wochen arbeitslos gewesen sein. Das muss nicht am Stück sein, es reicht, wenn Sie während der letzten drei Monate vor der Antragsstellung insgesamt 6 Wochen lang arbeitslos waren.
Aber auch sonst können Sie einen AVGS bekommen. Wenn Sie die soeben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf. Tun Sie das nicht, können Sie mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur sprechen und ihn um einen solchen Gutschein bitten. Beziehen Sie ALG 2 und überzeugen den Sachbearbeiter, dass Sie z.B. als Lehrer arbeiten möchten, darf er den AVGS bewilligen, muss es aber nicht. Selbst wenn Sie noch arbeiten können Sie einen AVGS beantragen. Sie müssen nur nachweisen, dass Ihnen bereits gekündigt wurde.
Was kann ich mit einem AVGS machen?
Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie mehrere Optionen. Sind Sie bereits für den Beruf des Lehrers als Quereinsteiger qualifiziert, können Sie mit dem AVGS zu einer privaten Arbeitsvermittlung gehen, sofern diese AZAV-zertifiziert ist. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf Arbeit, da private Arbeitsvermittler auch freie Stellen kennen, die dem Arbeitsamt nicht gemeldet wurden. Wenn Sie einen Job vermittelt bekommen und ihn mindestens sechs Wochen lang ausgeübt haben, kann der Vermittler seine Dienstleistung mit dem Gutschein mit der Agentur für Arbeit abrechnen.
Sie können auch an einem Job-Coaching oder Profiling teilnehmen. Um als Lehrer arbeiten zu dürfen, sollten sie über bestimmte pädagogische Grundkenntnisse verfügen. Einem Kollegen etwas zu erklären oder einen Vortrag zu halten ist eine Sache, vor einer ganzen Klasse Kinder oder Jugendlicher zu stehen und zu unterrichten, ist etwas ganz Anderes. Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie auch entsprechende Weiterbildungskurse finanzieren. Wichtig ist nur, dass die Weiterbildungen nach AZAV zugelassen sind.
So klappt es mit dem AVGS
Zunächst sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit beraten lassen. Die Mitarbeiter kennen so ziemlich alle Fördermöglichkeiten und können Sie vielleicht auf noch weitere Förderungen aufmerksam machen. Gemeinsam finden Sie dann die Förderung bzw. Weiterbildung, die am besten zu Ihnen passt. Hier gilt vor allem: Keine Angst vorm Arbeitsamt.
Oft heißt es, die Mitarbeiter wären alle unfreundlich und würden einen nur schikanieren. Nach eigener Erfahrung sind die meisten sehr freundlich, wenn man selbst nett zu ihnen ist. Und wenn Sie dort freiwillig erscheinen und aktiv nach Förderungen mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme, sogar in einem konkreten Beruf, fragen, sind Sie ja quasi der Kunde, den sich ein Sachbearbeiter nur wünschen kann.
Je nach Art der Weiterbildung brauchen Sie nach der Bestätigung der Fördermaßnahme nicht mehr viel zu tun. Wenden Sie sich an einen privaten Arbeitsvermittler, müssen Sie im Erfolgsfall lediglich das Arbeitsverhältnis bestätigen. Das müssen Sie sowieso tun, denn Sie sind schlichtweg verpflichtet, Ihr neues Einkommen der Bundesagentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu melden. Nachdem Sie sechs Wochen lang in ihrem neuen Job gearbeitet haben, rechnet der Vermittler seine Dienstleistung mit der Agentur ab.
Haben Sie sich für eine Weiterbildung entschieden, bekommen Sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgehändigt. Anschließend suchen Sie sich einen geeigneten Kurs und bezahlen ihn mit dem AVGS. Nachdem Sie die Maßnahme erfolgreich absolviert haben, stehen Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt gleich viel besser.
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