Arbeitszimmer (Ergonomie, Steuer, Produktivität)
Die meisten Lehrerinnen und Lehrer verbringen einen beträchtlichen Teil des Tages im häuslichen Arbeitszimmer.
Ergonomie und Effizienz
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Da Sie meist nachmittags im heimischen Arbeitszimmer sitzen werden, sollten Sie sich im letztgenannten Fall lieber für eine Nordost-, als für eine Südwestlage entscheiden. Brauchen Sie viel Ruhe, um sich konzentrieren? Dann platzieren Sie das Arbeitszimmer besser nicht neben den Räumen der eigenen Kinder. Sie wissen ja selbst am besten, was aus einer wohlerzogenen Achtjährigen werden kann, wenn sie erst einmal in die Pubertät kommt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einrichtung. Wenn Sie sich in Ihrem Arbeitszimmer richtig wohl fühlen und gerne dort aufhalten, dann gehen Sie auch unangenehme und lästige Aufgaben mit Elan an. Machen Sie es sich also gemütlich. Die Möbel müssen nicht teuer sein, Sie sollten aber Ihrem Geschmack entsprechen. Ein Kunstdruck, ein hübscher Teppich und ein paar Pflanzen verleihen auch einem tristen Kellerraum schnell Charme. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Arbeitszimmer zweckmäßig einzurichten. Wichtige Bücher und andere Nachschlagewerke sollten nicht mangels Regal im Wohnzimmer gelagert werden. Was Sie für Ihre tägliche Arbeit brauchen, das ist am besten griffbereit. „Ordnung ist das halbe Leben“ sollte außerdem kein Spruch sein, mit dem Sie nur Ihre Schüler quälen.
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Die Arbeitseffizienz steigt ganz enorm, wenn Klassenarbeiten, Hausaufgabenhefte, Unterrichtsmaterialien und Elternbriefe nicht wild durcheinandergewürfelt irgendwo im Raum herumliegen. Hier lohnt es sich wirklich ein paar Euro in Ordnungs- und Ablagesystem zu investieren, damit alles seinen Platz hat und gar nicht erst gesucht werden muss. Ordnungssysteme in Form von Orgibt es in vielen Farben, wählen Sie nicht Schwarz oder eine anderen dunklen Ton. Das sieht zwar sehr professionell aus, Sie sind aber keine Anwältin, sondern eine pädagogische Fachkraft. Sie dürfen den Zusammenhang zwischen Farbe und Psychologie nicht nur berücksichtigen, bei Ihnen gehört das zum Geschäft. Wählen Sie also etwas lebendiges, Gelb und Rot wirken erfrischend und steigern die Arbeitsdynamik.
Die beiden wichtigsten Einrichtungsgegenstände sind aber der Schreibtisch und der Bürostuhl. Im Idealfall sind beide Arbeitsinstrumente höhenverstellbar, wenn das beim Tisch nicht der Fall ist, sollten Sie vor dem Kauf auf alle Fälle nachmessen. Als Maßstab nehmen Sie einen (Schreib-) Tisch, an dem Sie richtig gut sitzen. Beim Stuhl kann eine ergonomisch geformte, flexible Lehne dazu beitragen, Rückenschmerzen und verspannten Schultern vorzubeugen. Wenn Sie schon Rückenprobleme haben, sollten Sie über einen Therapie-Sitzball oder ein Stehpult nachdenken. Gute Tipps erhalten Sie hier auch von Ihrer Physiotherapeutin. Damit es nicht nur dem Skelett, sondern auch den Augen gut geht, gilt es bei der Wahl der Beleuchtung klug vorzugehen. Wenn Sie zu den Eulen zählen und am liebsten Nachts arbeiten, dann lohnt es sich auch, in einen qualitativ hochwertigen Deckenstrahler und eine gute Schreibtischlampe zu investieren. Das gleiche gilt, wenn das Arbeitszimmer keine ausreichende natürliche Lichtquelle hat. Auch hier kann die Farbe das Wohlbefinden und damit die Arbeitsleistung positiv beeinflussen. Eine Stehlampe mit einem Farbstrahler in Rot oder einem warmen Blau eignet sich zwar nicht als Beleuchtung für die Arbeitsfläche, sie macht den Raum aber gemütlicher und hebt die Stimmung und gut gelaunt arbeitet es sich einfach schneller.
Was können Sie von der Steuer absetzen?
Geiz lohnt sich beim heimischen Arbeitszimmer ohnehin nicht, da Sie fast alle Ausgaben von der Steuer absetzten können. Dass dem so ist, verdanken Sie unserem höchsten Gericht. Dieses hat eine gesetzliche Regelung aus dem Jahr 2006, die es Lehrerinnen und Lehrern unmöglich gemacht hätte, die Kosten für das heimische Arbeitszimmer steuerlich zu berücksichtigen, als verfassungswidrig verworfen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Zweiten Senats vom 6. Juli 2010 – 2 BvL 13/09). Der Steuerabzug ist seither gesichert, sofern Sie alle Regeln beachten. Die wichtigste besagt, dass es sich beim heimischen Arbeitszimmer um einen abgeschlossenen und abgetrennten Raum handeln muss und kein weiterer Arbeitsplatz / Schreibtisch zur Verfügung steht > das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen. Sich einen Schreibtisch in die Ecke eines Zimmers zu stellen, das auch von den Mitbewohnern oder von Ihnen für private Zwecke genutzt wird, reicht deshalb nicht aus – ebenso wenn in der Schule ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird z.B. im Rahmen von Gemeinschafts/Co-Workingräumen. Üben Sie Ihre Lehrtätigkeit freiberuflich aus, handelt es sich um Betriebsausgaben. Zu den wichtigsten Aufwendungen, die Sie steuerlich gelten machen können, gehören:
– die Anteilige miete und die anteiligen Nebenkosten, die auf Basis der Quadratmeterzahl ermittelt werden
– Gebäudeabschreibung und Schuldzinsen beim Eigenheim
– die Kosten für Wartung und Instandhaltung
– die Reinigungskosten
– die Abschreibung für Einrichtungsgegenstände, die mehr als 800 Euro gekostet haben
– geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro (diese können im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgesetzt werden)
Zu den anteiligen Nebenkosten, die abzugsfähig sind, zählen Strom, Heizung, Müllabfuhr sowie alle anderen Nebenkosten, die der Vermieter auf Sie umlegt. Hinzu kommen noch die Telefonkosten sowie die Versicherungsbeiträge. Steuerlich geltend gemacht werden können zudem alle Einrichtungsgegenstände, die Sie für das Arbeitszimmer angeschafft haben. Auch solche, die nicht zwingend erforderlich, aber verhältnismäßig sind. Dazu gehören Lampen, Bilder, Teppiche und Pflanzen. Kostet ein Einrichtungsgegenstand mehr als 800 Euro, dürfen Sie diesen nicht sofort in voller Höhe von der Steuer absetzen. Statt dessen müssen Sie die Anschaffungs- und Herstellungskosten über die Nutzungsdauer verteilen. Die Nutzungsdauern können Sie den steuerlichen Abschreibungstabellen entnehmen. Für einen Laptop beträgt diese wenigsten 3 Jahre. Schaffen Sie sich einen neuen Laptop für berufliche Zwecke an und kostet dieser 1.200 Euro, können Sie also über drei Jahre hinweg 400 Euro pro Jahr als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen. Wenn Ihre Hausperle das Arbeitszimmer reinigt, ist das ebenfalls steuerlich relevant. Allerdings handelt es sich, anders als beim Putzen des Wohnzimmers, nicht um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Die anteiligen Aufwendungen gelten aber als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.
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